Die Bezugsdauer der Corona-Kurzarbeitsentschädigung wird auf 18 Monate verlängert
Der Bundesrat hat die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate verlängert. Die Karenzfrist beträgt einen Tag. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember... weiterlesen
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