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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Maximalbetrag

Damit eine Schwächung gesunder Banken und Effektenhändler durch eine zu hohe Beistandspflicht verhindert wird, hat der Gesetzgeber bewusst eine Systemgrenze für den Einlegerschutz festgelegt. Die Höchstsumme, welche die Einlagensicherung insgesamt zahlen und ausstehend haben kann, beträgt demgemäss CHF 6 Milliarden (bisher 4 Mrd.). Die Summe vermindert sich durch die geleisteten Zahlungen und wächst wieder bis zum Höchstbetrag an, sobald im Verlauf der Liquidation der Bank oder des Effektenhändlers Rückzahlungen aus der Konkursmasse erfolgen oder das Konkursverfahren abgeschlossen ist.
Reicht die Höchstsumme von CHF 6 Mrd. nicht aus, um alle gesicherten Einlagen sofort zu decken, erhalten die Kunden eine anteilsmässige Zahlung aus der Einlagensicherung. Das Konkursprivileg zweiter Klasse stellt aber praktisch sicher, dass die Kunden spätestens bis zum Abschluss der Liquidation das privilegierte Restguthaben bis zu CHF 100'000 ausbezahlt erhalten. Der Schutz gilt für alle Arten von Einlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen von Banken und Effektenhändlern, die auf den Namen lauten, und für Kassenobligationen der betroffenen Bank, die dort in einem Depot hinterlegt sind. Er steht jedem Kunden unabhängig vom Wohnsitz zu, also auch Ausländern, natürlichen und juristischen Personen.

 

 
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