Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt
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Positive Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufspreis einer Kapitalanlage. Dabei gilt es zu beachten, dass Kapitalgewinne aus steuerlicher Sicht nicht mit Vermögenserträgen gleichzusetzen sind. Vermögenserträge sind ungeachtet, ob aus Geschäfts- oder Privatvermögen stammend, sowohl im Bund als auch im Kanton einkommenssteuerpflichtig. Bei Kapitalgewinnen gilt (auf Bundesebene), dass Geschäftsvermögen einkommenssteuerpflichtig sind, während Privatvermögen in der Regel steuerfrei ist. Auf kantonaler Ebene sind Geschäftsvermögen ebenfalls einkommenssteuerpflichtig, während Privatvermögen bei beweglichem Vermögen steuerfrei ist, bei unbeweglichem Vermögen jedoch eine Grundstückgewinnsteuer anfällt.
Kapitaldeckungsverfahren Kollektivversicherung
Das 3-Säulen- Konzept
1. Säule: Staatliche Vorsorge
2. Säule: Berufliche Vorsorge
3. Säule: Private Vorsorge