Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt
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Begriff für die «Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge» vom 18. April 1984, welche sich auf Artikel 97 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters—, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) stützt. Am 19. September 2008 hat der Bundesrat Verordnungsänderungen verabschiedet, welche am 1. Januar 2009 in Kraft getreten sind. Die Übergangsfrist für die Änderungen betrug zwei Jahre und ist im Januar 2011 ausgelaufen. Damit einher gehen Anpassungen der Anlagevorschriften für Pensionskassen, Freizügigkeitseinrichtungen und Säule-3a-Stiftungen. Sie gelten sinngemäss auch für Finanzierungsstiftungen, patronale Wohlfahrtsfonds, Anlagestiftungen und Sicherheitsfonds.
BVG 21 (Reform der beruflichen Vorsorge) BVV3
Das 3-Säulen- Konzept
1. Säule: Staatliche Vorsorge
2. Säule: Berufliche Vorsorge
3. Säule: Private Vorsorge