Sie befinden sich hier: Startseite » Grundlagen der CH-Vorsorge » Das 3-Säulen Konzept

Das Drei Säulen Konzept

Das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz basiert auf dem «Drei Säulen Konzept», das 1972 in der Bundesverfassung verankert wurde. Dieses System soll eine umfassende finanzielle Risikoabdeckung bei Tod, Invalidität und Alter gewährleisten.

Das Schweizer Vorsorgesystem ist in Art. 111 fortfolgende der schweizerischen Bundesverfassung (BV) geregelt. Bevor die Sozialversicherung Teil des öffentlichen Rechts wurde, gab es verschiedene Zusammenschlüsse von Personengruppen und Einrichtungen, auf die die Bevölkerung in Notlagen zurückgreifen konnte. Diese beruhten auf dem System der Fürsorge und der Versicherung. Dazu gehörten etwa die Armenfürsorge, Hilfsgesellschaften die auf Gegenseitigkeit beruhten sowie Privatversicherungen.

Von der Sozialversicherung im engeren Sinn spricht man erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Während das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KUVG) bereits per 1. Januar 1912 geschaffen wurde, brauchte es nochmals rund vier Jahrzehnte, bis am 1. Januar 1948 die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in Kraft trat. Auslöser waren die beiden Weltkriege gewesen, durch die viele Wehrmänner und ihre Familien in eine Notlage gerieten. Da die Männer keiner regulären Erwerbstätigkeit mehr nachgehen konnten, verwundet worden waren oder verstarben, kamen ihre Familien in wirtschaftliche Bedrängnis. Basierend auf etlichen parlamentarischen Vorstössen wurde schliesslich eine gesamtschweizerische Lösung in Form der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung erarbeitet. Die Invalidenversicherung kam 1960 hinzu.

Das Drei Säulen Konzept entstand erst sehr viel später und wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert. Erstmals in der Geschichte der schweizerischen Sozialversicherung wurde damit ein klares Konzept entwickelt, das der Wohnbevölkerung einen Versicherungsschutz vor den Risiken Invalidität, Alter und Tod des Versorgers gewährt.

Nach obenNach oben

Das schweizerische «Drei Säulen Konzept»

Quelle: vorsorgeexperten.ch; Stand: 2021

Die 1. Säule zur Existenzsicherung

Die Renten der AHV/IV gewähren allerdings nur eine sichere Existenz, was bedeutet, dass sie den absolut notwendigen Lebensbedarf decken sollen. Wer mit den Renten und aus Vermögen den Unterhalt nicht bestreiten kann, hat seit 1966 Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Versichert ist die gesamte Wohnbevölkerung, also Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige.

Nach obenNach oben

Die 2. Säule zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards

Um die gewohnte Lebenshaltung weiterführen und Bedürfnisse, die über die Existenzgrundlage hinausgehen, abdecken zu können, bedarf es zusätzlicher Absicherung. Deshalb entschied der Schweizer Gesetzgeber, per 1. Januar 1985 die Berufliche Vorsorge einzuführen. Damit wurden die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden bei einer Vorsorgeeinrichtung zu versichern und, analog zur AHV/IV, mindestens die Hälfte der Beiträge aller Arbeitnehmenden des Unternehmens zu übernehmen. Allerdings sind bei der beruflichen Vorsorge nur Arbeitnehmende obligatorisch versichert, deren Lohn den Betrag der maximalen Vollrente der AHV übersteigt. Andere Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende können sich freiwillig der beruflichen Vorsorge anschliessen. Nichterwerbstätige können dies nicht.

Nach obenNach oben

Die 3. Säule als zusätzliche private Absicherung

Die obligatorischen Leistungen aus der 1. und 2. Säule decken im Alter etwa 60 Prozent des bisherigen Einkommens ab, und zwar nur bis zu einem Einkommen von 86'040 Franken (Stand: 2021). Hinzu kommt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in der Schweiz künftig immer weniger Erwerbstätige für die Finanzierung der Altersleistungen von immer mehr Rentnern aufkommen müssen. Eine individuelle Vorsorge auf privater Basis, die so genannte 3. Säule, gewinnt deshalb zunehmend an Bedeutung.

Nach obenNach oben

Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z

Anzeige
 
Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.