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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Tarif

Ein Tarif ist ein verbindliches Regelwerk für Versicherer, um Preise und Prämien für bestimmte Leistungen festzulegen. Damit werden Jahresprämien und Einmalprämien angegeben, die notwendig sind, um bestimmte Versicherungsleistungen zu finanzieren. Bei einer Kollektivversicherung handelt es sich etwa um einen Kollektivtarif.

Technische Rückstellungen

Die technischen Rückstellungen sind Teil des Vorsorgekapitals und werden von einer Vorsorgeeinrichtung für die Abdeckung des Risikos der zunehmenden Lebenserwartung, für den Ausgleich der Schwankungen im Verlauf der Risiken Invalidität und Tod und für noch nicht erworbene Zusatzgutschriften gebildet.

Technischer Zinssatz

Zinssatz, der für die Diskontierung der künftigen Leistungen und Beiträge angewendet wird. Je höher der technische Zins ist, desto höher muss das Deckungskapital einer Vorsorgeeinrichtung sein. Der technische Zinssatz unterscheidet sich jedoch vom aktuellen Zinssatz, zu dem Altersguthaben verzinst werden.

Teilautonome Kasse

Vorsorgeeinrichtungen, welche die Anlage von Vermögen selbst vornehmen, die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität jedoch einer Versicherung überschreiben, sind teilautonom. Sie werden auch als autonome Kassen mit Rückdeckung bezeichnet. Bei einer Rückdeckung lässt eine Vorsorgeeinrichtung alle oder einzelne Risiken durch einen Kollektivversicherungsvertrag mit einer Versicherung abdecken.

Teilliquidation

Eine Teilliquidation ist dann durchzuführen, wenn eine Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung ist und freie Mittel vorhanden sind oder eine erhebliche Anzahl der Destinatäre aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen Auflösung des Anschlussvertrags die Kasse verlässt. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und von Treu und Glauben verbieten, dass in einem solchen Fall die Verbleibenden oder die Austretenden auf Kosten der jeweils anderen Gruppe profitieren. Der Gesetzgeber regelt die Teilliquidation im Wesentlichen in den Artikeln 53b und 53d BVG sowie 27g und 27h BVV 2. Die Vorsorgeeinrichtungen haben in einem Reglement Vorschriften über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Teilliquidation zu erlassen. Es obliegt der Aufsichtsbehörde, dieses Reglement formell durch Verfügung zu genehmigen. Ausserdem haben die Versicherten und die Rentnerinnen und Rentner das Recht, wenn sie im konkreten Teilliquidationsfall mit den Entscheiden der Vorsorgeeinrichtung nicht einverstanden sind, die Voraussetzungen, das Verfahren und den Verteilungsplan bei der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen und entscheiden zu lassen. Früher hat die Vorsorgeeinrichtung Versicherten, die gemeinsam in eine neue Einrichtung übertraten, ihren Anteil der vorhandenen Rückstellungen und Schwankungsreserven nur dann mitgegeben, wenn versicherungs- und anlagetechnische Risiken mit übertragen wurden. Mit einer Verordnungsänderung, die auf den 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist, wurde Artikel 27h BVV 2 dahingehend geändert, dass die Anteile an Rückstellungen und Schwankungsreserven auch dann mitzugeben sind, wenn nur flüssige Mittel übertragen werden.

TER

Die Total Expense Ratio oder Gesamtkostenquote ist eine Kennzahl, die Aufschluss darüber gibt, welche Kosten bei einem Anlagefonds jährlich zusätzlich zum Ausgabeaufschlag anfallen. Die TER enthält Verwaltungsgebühren, etwa für die Fondsgeschäftsführung, das Portfoliomanagement, die Wirtschaftsprüfer und die Betriebskosten, sowie sonstige Gebühren, etwa die Depotbankgebühren. Nicht darin enthalten sind jedoch Transaktionskosten, also die auf Fondsebene beim Wertpapierkauf/-verkauf entstehenden Kosten, Maklerkosten (Immobilienfonds) und die gesondert aufzuführenden, erfolgsabhängigen "performance fees". Ebenfalls nicht eingeschlossen sind die beim Fondskauf/Fondsverkauf zu bezahlenden Kauf- und Verkaufsspesen sowie ein allenfalls zu bezahlender Ausgabeaufschlag, da diese Kosten beim Anleger anfallen.

Teuerungszulage

Obligatorische Hinterlassenen- und Invalidenrenten müssen der Teuerung angepasst werden. Die entsprechenden überobligatorischen Leistungen sowie die Altersrenten passt die Vorsorgeeinrichtung der Teuerung an, wenn die finanzielle Lage dies zulässt.

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