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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Sammeleinrichtung

Damit wird eine Vorsorgeeinrichtung bezeichnet, der verschiedene voneinander unabhängige Arbeitgeber angeschlossen sind. Zwischen diesen bestehen weder wirtschaftliche noch finanzielle Verbindungen. Sie teilen auch keine gemeinschaftliche Interessenslage. Jeder angeschlossene Arbeitgeber bildet ein eigenes Vorsorgewerk. Organisation und Rechnungsführung erfolgen getrennt.

Schwankungsreserve

Von der Vorsorgeeinrichtung gebildete Reserve, um die Risikoabweichungen der Versicherungsfälle abzudecken. Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung müssen per Gesetz eine Nachhaltigkeitsrücklage (bis Ende 2003 als Schwankungsreserve bezeichnet) bilden. Sie besteht aus überschüssigen Betriebsmitteln und Rücklagen; aus ihr sind Defizite zu decken und Einnahmeschwankungen im Jahresverlauf auszugleichen.

Sicherheitsfonds

Dieser Fonds garantiert die Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen bei deren Zahlungsunfähigkeit bis zu einem gesetzlich definierten Maximalanspruch. Der maximale Grenzlohn, bis zu dem der Sicherheitsfonds im Insolvenzfall Leistungen übernimmt, beträgt 126‘900 Franken (2015).

Sitzprinzip

Anknüpfungspunkt für die Aufsichtszuständigkeit nach den Vorschlägen der Expertenkommission Strukturreform. Zuständig ist die Aufsichtsbehörde des Kantons, in dessen Gebiet eine Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat.

SNB - Schweizerische Nationalbank

Die SNB ist eine Zentralbank oder Notenbank. Diese ist für die Geld- und Währungspolitik eines Währungsraums oder Staates zuständig. In vielen Staaten besteht ihr Hauptziel darin, das Preisniveau und die Geldwertstabilität zu garantieren. Eine Zentralbank hält zudem die Währungsreserven eines Währungsraumes, refinanziert Geschäftsbanken sowie den Staat. Zentralbanken geben ausserdem das Geld bzw. Banknoten heraus und bringen diese in Umlauf.

Sollrendite

Rendite, welche erzielt werden muss, damit der Deckungsgrad konstant bleibt.

Solvency II, Solvabilität

Ziel von Solvency II ist es, die Mindestkapitalausstattung von Versicherungsunternehmen stärker an den tatsächlich übernommenen Risiken zu orientieren. Analog zum Swiss Solvency Test (SST) handelt es sich um ein integriertes Risikomanagement-Modell für Versicherungen.

Solvenzquote

Die Solvenzquote ist eine zentrale Kennzahl unter Solvency II. Sie ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Solvenzkapitalanforderungen und dem verfügbaren Kapital. Unter Solvenzkapital versteht man das Kapital, das Versicherer vorhalten müssen, um eingegangene Risiken abzudecken.

Sparkonto: Zinsvergleich

Für Anleger, die Sicherheit bei Geldanlagen in den Vordergrund stellen, eignet sich ein Sparkonto zur Erreichung der Sparziele. Auf einem gewöhnlichen Sparkonto sind in der Regel die Zinsen geringer als auf Sparkontoformen mit strengeren Rückzugs- und Nutzungsbestimmungen.

Stiftungsrat

Dies ist das oberste Organ einer als Stiftung organisierten Vorsorgeeinrichtung. Aufgrund der paritätischen Vertretung setzt er sich in der Regel je zur Hälfte aus Arbeitgeber- und aus Arbeitnehmervertretern zusammen.

Strukturreform

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2011 die Verordnungsbestimmungen (BVV1/BVV2/ASV) zur Umsetzung der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die zentralen Elemente der Reform sind die Verbesserung von Transparenz, Governance und Unabhängigkeit sowie die Stärkung und Neuordnung des Aufsichtssystems mit einer verwaltungsunabhängigen Oberaufsichtskommission.

Swiss Solvency Test (SST)

Das ist ein Instrument zur Risikoberechnung für Versicherungsgesellschaften. Dieser Test definiert ökonomische, risikobasierte Solvabilitätsanforderungen, indem die eingegangenen Risiken in Relation gestellt werden mit dem Eigenkapital, das zu Marktwertmethoden bestimmt wird.

Systemparameter

Parameter, welche die Leistungen und damit indirekt auch die Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen bestimmen. Die wichtigsten Systemparameter sind technischer Zinssatz, Umwandlungssatz und Mindestzinssatz

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