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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Oberaufsicht berufliche Vorsorge

Gemäss den Verordnungsbestimmungen zur Umsetzung der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge wurde das Aufsichtssystem neu geordnet und die Oberaufsicht ausserhalb des Bundesamts für Sozialversicherungen bei einer ausserparlamentarischen Kommission angesiedelt. Ihre Aufgabe besteht darin, für eine einheitliche Aufsichtspraxis der kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsbehörden zu sorgen. Die Kommission ist seit dem 1. Januar 2012 aktiv. Die Kosten dafür betragen seit dem Geschäftsjahr 2014 noch 50 Rappen pro Jahr und versicherte Person.

Oberer Grenzbetrag

Dreifacher Jahresbetrag der maximalen Altersrente der AHV. Für 2015 beträgt diese 84'600 Franken. Der obere Grenzbetrag begrenzt das Obligatorium der beruflichen Vorsorge nach oben.

Obligation

Das ist eine Schuldverschreibung, die entweder von einer privaten Gesellschaft, etwa von einem Unternehmen, oder von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, etwa vom Staat, ausgegeben wird. Der Schuldner verpflichtet sich damit, den ihm überlassenen Betrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vollständig zurückzuzahlen. Für das geliehene Kapital muss er periodisch einen im Voraus festgelegten Zins bezahlen.

Obligationen

Damit werden verzinsliche Wertpapiere mit begrenzter Laufzeit bezeichnet, die etwa von Unternehmen oder Staaten zur Kapitalbeschaffung emittiert bzw. ausgegeben werden. Man spricht auch von Anleihen, bzw. Staatsanleihen. Im Gegensatz zu den Aktionären werden die Gläubiger von Obligationen bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bevorzugt behandelt.

Obligatorium

Das BVG definiert obligatorische Minimalleistungen, welche Vorsorgeeinrichtungen in jedem Fall gewährleisten müssen. Innerhalb dieses Rahmens versichern sie Lohnbestandteile bis zu einer gewissen Höhe. Diese wird jedes Jahr neu festgelegt. Dem Versicherungsnehmer soll damit ermöglicht werden, zusammen mit den Leistungen der AHV auch nach der Pensionierung einen angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten zu können.

OCI

OCI bedeutet Other Comprehensive Income-Methode. Danach werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste auch sofort erfasst, aber nicht über die Erfolgsrechnung, sondern im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) und damit erfolgsneutral im Eigenkapital. Damit hat man einerseits die volle Verbindlichkeit bzw. den vollen Vermögenswert ausgewiesen, andererseits aber nicht deren sofortigen Einfluss auf den Erfolg bzw. Gewinn des Unternehmens.

Offshore-Geschäft

Das Offshore-Geschäft bezeichnet Gelder, welche von ausländischen Kunden Schweizer Finanzdienstleistern in der Schweiz anvertraut werden.

Onshore-Geschäft

Das Onshore-Geschäft bezeichnet die Verwaltung von Geldern ausserhalb der Schweiz durch Schweizer Finanzdienstleister im Heimmarkt des Kunden, zumeist durch eine lokale Niederlassung des jeweiligen Finanzinstituts.

operativer Gewinn

Als operativer Gewinn wird jenes Ergebnis bezeichnet, das ein Unternehmen im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit innerhalb einer bestimmten Zeitperiode erzielt hat.

Option

Optionen sind Wertpapiere, die dem Inhaber das Recht zusichern, etwas innerhalb eines bestimmten Zeitraums und zu einem vorher festgelegten Preis kaufen oder verkaufen zu können.

Over the counter (OTC)

Die Abkürzung OTC steht für Over-the-counter und wird im Finanzwesen für den ausserbörslichen Handel zwischen Finanzmarktteilnehmern gebraucht.

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