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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Manager Search

Dieser Begriff bezeichnet die Auswahl von Asset-Managern, welche für die institutionelle Vermögensverwaltung verantwortlich sind. Solche Asset Manager sollten unabhängig sein, um objektiv zu bleiben. Allfällige Interessenskonflikte müssen vermieden werden. Strenge Sachlichkeit unterstützt zudem die Nachvollziehbarkeit von Auswahlkriterien sowie die Professionalität in der Vermögensverwaltung.

Marktsituation

Die Marktsituation beschreibt für ein bestimmtes Gut die Interaktion zwischen Anbietern und Nachfragern in Bezug auf den Preis und die Menge. Dabei kann zwischen Marktstruktur und Marktverhalten unterschieden werden. Die Marktstruktur resultiert aus verschiedenen, kurzfristig nicht veränderbaren Rahmenbedingungen, etwa die Zahl der Marktteilnehmer oder die Marktanteile auf Anbieter- und Nachfrageseite. Das Marktverhalten der Marktteilnehmer ist von der Marktstruktur abhängig, jedoch kurzfristig veränderbar, indem die Unternehmen etwa die Preise anpassen, mit Qualitätsveränderungen reagieren und sich entsprechend von der Konkurrenz unterscheiden.

Massgebender Lohn

Das sind alle Elemente der jährlichen Entlöhnung, welche für den beruflichen Vorsorgeplan berücksichtigt werden müssen.

Maximalbetrag

Damit eine Schwächung gesunder Banken und Effektenhändler durch eine zu hohe Beistandspflicht verhindert wird, hat der Gesetzgeber bewusst eine Systemgrenze für den Einlegerschutz festgelegt. Die Höchstsumme, welche die Einlagensicherung insgesamt zahlen und ausstehend haben kann, beträgt demgemäss CHF 6 Milliarden (bisher 4 Mrd.). Die Summe vermindert sich durch die geleisteten Zahlungen und wächst wieder bis zum Höchstbetrag an, sobald im Verlauf der Liquidation der Bank oder des Effektenhändlers Rückzahlungen aus der Konkursmasse erfolgen oder das Konkursverfahren abgeschlossen ist.
Reicht die Höchstsumme von CHF 6 Mrd. nicht aus, um alle gesicherten Einlagen sofort zu decken, erhalten die Kunden eine anteilsmässige Zahlung aus der Einlagensicherung. Das Konkursprivileg zweiter Klasse stellt aber praktisch sicher, dass die Kunden spätestens bis zum Abschluss der Liquidation das privilegierte Restguthaben bis zu CHF 100'000 ausbezahlt erhalten. Der Schutz gilt für alle Arten von Einlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen von Banken und Effektenhändlern, die auf den Namen lauten, und für Kassenobligationen der betroffenen Bank, die dort in einem Depot hinterlegt sind. Er steht jedem Kunden unabhängig vom Wohnsitz zu, also auch Ausländern, natürlichen und juristischen Personen.

Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)

Das Money Laundering Reporting Office Switzerland, MROS, ist eine Meldestelle für Geldwäscherei im Bundesamt für Polizei (fedpol). Sie steht zwischen Finanzintermediären und den Strafverfolgungsbehörden. Sie ist die nationale Zentralstelle, welche gemäss dem Geldwäschereigesetz Verdachtsmeldungen bezüglich Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Gelder verbrecherischer Herkunft oder krimineller Organisationen von Finanzintermediären entgegennimmt, analysiert und allenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet.

Mergers & Acquisitions (M&A)

Mergers und Acquisitions oder Fusionen und Übernahmen bezeichnet sowohl den Vorgang einer Unternehmensübernahme als auch die Branche der damit befassten Dienstleister. Dazu gehören etwa Investmentbanken, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer. In der Branche der Investmentbanken gilt M&A als Teilbereich der Corporate Finance.

Metallkonto und physisches Edelmetall

Im Konkurs-Fall einer Bank wird physisches Edelmetall (Edelmetalle aus dem Schrankfach oder Depot) sofort ausgehändigt, da sie nur aufbewahrt worden sind (› SR 952.0 Art. 37d). Guthaben auf einem Metallkonto werden hingegen der 3. Konkurs-Klasse zugeordnet.

MiFID II

Dieses Regelwerk soll ab 2015 in der Europäischen Union implementiert werden. Mifid II will durch härtere Verhaltensregeln für Finanzdienstleister, eine transparentere Dokumentation über Finanzprodukte und durch die Ausdehnung auf unabhängige Vermögensverwalter den Anlegerschutz stärken. Setzt die Schweiz diese Normen nicht ebenfalls um, könnte Schweizer Finanzdienstleistern der Marktzugang zur EU verwehrt werden.

Mindestzins

Gemäss BVG muss das Altersguthaben der Versicherten im obligatorischen Teil der zweiten Säule mit einem Mindestzinssatz verzinst werden. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dazu wird die Renditeentwicklung verschiedener Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Liegenschaften berücksichtigt. Der Mindestzinssatz beträgt seit 2017 1,00 Prozent.

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