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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Laufzeit

Zeitspanne von der Emission oder Ausgabe einer Wertschrift, etwa einer Obligation, bis zu Fälligkeit bzw. zur vorzeitigen Rückzahlung des Schuldtitels.

Legal Quote

Im Gesetz ist auch von Mindestquote die Rede. Dabei handelt es sich um eine spezielle Regelung, der nur die Privatversicherer unterliegen. Sie regelt die Verteilung der im BVG-Geschäft erzielten Erträge zwischen den Versicherten und den Aktionären. Gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind mindestens 90% der erwirtschafteten Erträge den Versicherten zuzuweisen. Die Aktionäre erhalten höchstens 10% der Erträge und werden damit für das zur Verfügung gestellte Risikokapital entschädigt. Die «Legal Quote» basiert auf der BVG-Betriebsrechnung und wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde (BPV) überwacht.

Leistungsprimat

Bei einem Vorsorgeplan nach Leistungsprimat ist die Leistung vorgegeben. Erst dann werden die Kosten ermittelt, um diese Leistung zu finanzieren. In der beruflichen Vorsorge erfolgt die Finanzierung dieser Leistung entweder auf individueller oder auf kollektiver Basis. Bei der individuellen Finanzierung wird sowohl die Prämie als auch die Nachfinanzierung aufgrund der individuellen Personal- und Versicherungsdaten der versicherten Person und aufgrund der technischen Grundlagen der Vorsorgeeinrichtung ermittelt. Bei der kollektiven Finanzierung kann diese gemäss einem Durchschnittsprinzip oder durch ordentliche Beiträge und Nachzahlungen erfolgen. Das Gegenstück dazu ist das Beitragsprimat.

Leverage

Der Leverage- oder auch Hebel-Effekt ist ein finanzwirtschaftlicher Begriff, der Situationen beschreibt, bei denen kleine Änderungen einer Variablen zu grossen Ausschlägen im Resultat führen. So lassen sich mit vergleichsweise wenig Kapital mittels derivativer Finanzinstrumente grössere Renditen erzielen, als es bei einer Investition in den eigentlichen Basiswert möglich ist.

Liquidität

Der Begriff Liquidität bezeichnet in seiner allgemeinen Bedeutung die Fähigkeit, im Markt ein Wirtschaftsgut, wie etwa eine Wertschrift, rasch gegen ein anderes Gut bzw. gegen Geld einzutauschen. Damit wird auch die Rückgabefähigkeit von Wertschriften bezeichnet.

Lohn

Der beitragspflichtige Lohn ist der massgebende Lohn, welcher die Grundlage zur Berechnung der Beiträge bildet. Der versicherte Lohn bezeichnet den Lohnanteil, auf dem die Leistungen bei ihrer Fälligkeit berechnet werden. Der massgebende Lohn umfasst die Gesamtheit aller Elemente der jährlichen Entlöhnung, welche für den beruflichen Vorsorgeplan berücksichtigt werden müssen.

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