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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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ABV

Freizügigkeitsstiftungen werden von der Aufsicht der Beruflichen Vorsorge (ABV) beaufsichtigt. Die ABV ist eine Organisationseinheit des Bundesamts für Sozialversicherungen.

Agio

Agio bedeutet Aufgeld oder Aufzahlung. Es ist ein Aufschlag auf den Nennwert und wird in der Regel in Prozent angegeben. Das Agio bei Immobilienfonds bezeichnet die Differenz zwischen dem Nettoinventarwert und dem Börsenwert. Verkauft ein Anleger Immobilienfondsanteile, erhält er den Gegenwert des aktuellen Börsenkurses (Nettoinventarwert plus Agio) zurück.

AHV

Abkürzung für die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Sie soll soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken.

AHV 21 (Stabilisierung der AHV)

Die Finanzierung der AHV verschlechtert sich zusehends. Die Reformvorlage AHV 21 hat zum Ziel, das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis 2030 zu sichern und das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich seit mehr als zehn Jahren. Seit 2014 reichen die Lohnbeiträge und die Beiträge der öffentlichen Hand nicht mehr aus, um die laufenden Renten der AHV zu finanzieren. 2019 betrug das Umlagedefizit – die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben – 1,17 Milliarden Franken. Diese Situation verschärft sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge weiter. Durch die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) fliessen ab 2020 jährlich 2 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV, womit das Ungleichgewicht verringert, jedoch nicht ausgeglichen werden kann. Es wird weiterhin eine wichtige Finanzierungslücke. Mit AHV 21 schlägt der Bundesrat einerseits Massnahmen auf der Ausgabenseite vor, beispielsweise die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre für Frauen, andererseits aber auch Mehreinnahmen. Geplant ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Reform befindet sich zurzeit im Parlament.

AHV-Nummer

Die AHV-Nummer ist eine Identifikationsnummer, die – im Gegensatz zur früheren AHV-Nummer – keinerlei Informationen über die Person enthält. Sie wird nach dem Zufallsprinzip generiert, existiert genau einmal und bleibt lebenslang unverändert. Die aktuelle, dreizehnstellige AHV-Nummer wurde im Jahr 2008 eingeführt.

AIF

Als Alternative Investment Funds (AIF) werden Anlagegefässe für gemeinsame Kapitalanlagen einschliesslich ihrer Untergefässe bezeichnet, die das von einer Anleger-Gruppe stammende Kapital einsammeln, um es gemäss einer zuvor definierten Anlagestrategie zum Nutzen der betreffenden Anleger zu investieren. Siehe auch AIFM-Richtlinie.

AIFM-Richtlinie

Die EU-Richtlinie für Alternative Investment Fund Managers (AIFM-Richtlinie) führt eine Bewilligungs- und Aufsichtspflicht für alle Alternative Investment Fund Managers (AIFM) ein. Damit will man sicher stellen, dass alle in der EU tätigen AIFM wirksam beaufsichtigt und kontrolliert werden. Sie gilt primär für die Verwaltung (Vermögensverwaltung und Risk Management) von Alternative Investment Funds (AIF), erfasst aber auch die Administrations- und Vertriebsaktivitäten der AIFM in der EU, unabhängig davon, wo die Alternative Investment Fund Managers ihren Sitz haben und wo die AIF domiziliert sind.

Aktie

Miteigentum an einem Vermögenswert in Form einer Beteiligung am Aktienkapital einer Aktiengesellschaft (AG).

Alpha

Risikobereinigte Nettorendite die ein Fonds mit seinen Anlagen erzielt. Alpha wird auch als Überschussrendite bezeichnet. Damit soll der Informationsvorsprung des Managers gegenüber dem Markt gemessen werden. Ist Alpha positiv und statistisch signifikant, so verfügt der Manager über einen Informationsvorsprung gegenüber dem Markt. Entsprechend hat ein passiv verwalteter Indexfonds ein Alpha von 0.

Altersguthaben

Das Altersguthaben besteht aus den von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlten Altersgutschriften samt Zinsen, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen samt Zinsen sowie den freiwilligen Eintrittsleistungen samt Zinsen.

Altersgutschriften (Sparbeitrag)

Die durch die versicherte Person und ihren Arbeitgeber zu leistenden gesetzlichen Mindestbeiträge für Altersleistungen. Die Ansätze werden in Prozent des koordinierten Jahreslohnes formuliert und sind alters- und geschlechtsabhängig.

Anlagefonds

Ein Anlage- oder auch offener Investmentfonds ist ein Anlageinstrument. Eine Invest- bzw. Kapitalanlagegesellschaft sammelt das Geld der Anleger, bündelt es in einem Sondervermögen – dem Anlagefonds – und investiert es in verrschiedene Anlagebereiche. Der Anleger erhält für seinen Anteil am Fonds Anteilscheine. Sie können in der Regel börsentäglich gehandelt werden. Das Geld im Fonds wird nach vorher festgelegten Anlageprinzipien wie etwa in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt.

Anlagen

In der Verordnung BVV2 Art. 53 ff. wird dargelegt, in welcher Weise eine Vorsorgeeinrichtung ihr Vermögen anlegen darf. Seit Einführung des Freizügigkeitsgesetzes gelten die Anlagevorschriften der BVV2 auch für die nicht-registrierten Vorsorgeeinrichtungen. http://www.admin.ch/ch/d/sr/831_441_1/a53.html

Anlagestiftung

Eine Anlagestiftung bietet fondsähnliche Anlageprodukte an, die aus schliesslich schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen der zweiten und dritten Säule vorbehalten sind. Diese Anlageprodukte sind von der Ertragssteuer befreit. Ihre Anteile können einkommenssteuerfrei abgegeben werden, ihre Ausschüttungen erfolgen ohne Abzug von Verrechnungssteuern. Die Anlagestiftungen zeichnen sich durch Mitwirkungsrechte der Anleger in den Organen der Stiftungen aus.

Anleihen oder Obligationen

Damit werden verzinsliche Wertpapiere mit begrenzter Laufzeit bezeichnet, die etwa von Unternehmen oder Staaten zur Kapitalbeschaffung emittiert bzw. ausgegeben werden. Man spricht auch von Staatsanleihen. Im Gegensatz zu den Aktionären werden die Gläubiger von Obligationen bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bevorzugt behandelt.

Auffangeinrichtung BVG

Dies ist eine Vorsorgeeinrichtung, welche jene Arbeitgeber zwangsweise versichert, die ihrer Pflicht, sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen, nicht nachgekommen sind. Auch ein freiwilliger Anschluss an die Auffangeinrichtung ist möglich. An diese Einrichtung müssen zudem jene Freizügigkeitsleistungen überwiesen werden, die sonst nirgends hin überwiesen werden können.

Ausgleichsfonds

Der Ausgleichsfonds ist für die zentrale Geld- und Vermögensverwaltung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO) zuständig. Alle Beiträge für AHV, IV und EO fliessen zum Ausgleichsfonds. Er stellt auch die Gelder für die gesetzlich auszurichtenden Leistungen von AHV, IV und EO bereit. Der Ausgleichsfonds ist von Gesetzes wegen selbständig. Seine Leitung obliegt einem vom Bundesrat gewählten Verwaltungsrat, der sich aus 11 Personen zusammensetzt. Die täglichen Aufgaben werden durch die Geschäftsstelle des Ausgleichsfonds erfüllt. Sie untersteht dem Verwaltungsrat.

Ausgleichskassen

Rechtlich selbständige Organe, die die Verwaltungsaufgaben der AHV durchführen. Arbeitgeber und Selbständigerwerbende, die einem Verband mit eigener Ausgleichskasse angehören, haben ihre AHV-Beiträge mit einer der 68 Verbandsausgleichskassen abzurechnen. Alle übrigen Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden sowie der Grossteil der Nichterwerbstätigen liefern ihre Beiträge direkt an eine der für ihren Geschäfts- bzw. Wohnsitz zuständigen 26 kantonalen Ausgleichskassen bzw. deren AHV-Zweigstellen in den Gemeinden ab. Der Bund führt zwei Ausgleichskassen, nämlich die Eidgenössische Ausgleichskasse für das Personal des Bundes und seiner Betriebe und Anstalten sowie die Schweizerische Ausgleichskasse mit Sitz in Genf. Diese ist für alle Versicherten im Ausland zuständig und ihr obliegt die Durchführung der freiwilligen Versicherung.

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