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Rentenverpflichtungen in der 2. Säule sind teilweise nicht mehr ausfinanziert

Dienstag, 24.03.2015

Pensionskassen leiden unter dem zu hohen Mindestumwandlungssatz, der im Obligatorium gesetzlich festgelegt ist. Gründe sind die steigende Lebenserwartung und die tiefen Anlagerenditen. Das führt zu Verlusten und einer Umverteilung.

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz von 6.8% in der obligatorischen beruflichen Vorsorge verursacht den Vorsorgeeinrichtungen wegen der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Anlagerenditen erhebliche Pensionierungsverluste. Diese führen zu einer systemfremden Umverteilung in der zweiten Säule. Das zeigt exemplarisch eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), in der die Mechanismen und Auswirkungen der Pensionierungsverluste bei 27 ausgewählten Pensionskassen untersucht wurden.

Mit jeder neuen Rente entstehen Pensionierungsverluste

Tiefe Anlagerenditen und die steigende Lebenserwartung setzen die Pensionskassen unter finanziellen Druck. Die Renditen liegen seit vielen Jahren unter den 5%, die erforderlich sind, um beim geltenden gesetzlichen Mindestumwandlungssatz von 6,8% die Renten finanzieren zu können.

Vor allem Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder wenig mehr versichern, erleiden deshalb mit jeder neu entstehenden Rente Pensionierungsverluste, sind also mit nicht ausfinanzierten Rentenverpflichtungen konfrontiert. Sie müssen für die Finanzierung der laufenden Renten die aktiven Versicherten belasten, was mit dem System der zweiten Säule im Widerspruch steht.

Sogenannte umhüllende Vorsorgeeinrichtungen, die auch überobligatorische Leistungen versichern, sind von diesem Problem nicht oder nur in geringem Ausmass betroffen. Denn sie bestimmen im überobligatorischen Bereich den Umwandlungssatz selbst und können damit Pensionierungsverluste des obligatorischen Bereichs kompensieren.

Mindestumwandlungssatz muss sinken

Das BSV hat eine Studie in Auftrag gegeben, die der Frage nach dem Umfang und den Auswirkungen der Pensionierungsverluste bei 27 unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen exemplarisch nachgeht. Die nicht repräsentative Untersuchung zeigt die Mechanismen und Auswirkungen in den ausgesuchten Pensionskassen auf und beziffert sie. Eine Quantifizierung der effektiv in der beruflichen Vorsorge als Ganzes anfallenden Pensionierungsverluste wäre nur mit sehr grossem Aufwand und erheblichen Schwierigkeiten möglich, wie das BSV schreibt.

Der Bundesrat schlägt in der Reform Altersvorsorge 2020 vor, den gesetzlichen Mindestumwandlungssatz zu senken, um das finanzielle Gleichgewicht im BVG-Obligatorium zu sichern und um die unerwünschte und systemfremde finanzielle Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Pensionierten zu beseitigen.

Umwandlungssatz von 6% würde Pensionierungsverluste deutlich reduzieren

Die Studie hat daher untersucht, wie sich der vorgeschlagene Mindestumwandlungssatz von 6% auf die untersuchten Vorsorgeeinrichtungen im Untersuchungszeitraum 2009 bis 2013 ausgewirkt hätte. Es zeigt sich, dass der angestrebte Satz die Pensionierungsverluste deutlich reduziert hätte.

Laut BSV bestätigt dieses Ergebnis, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme zielgerichtet ist. Da die künftigen Anlagerenditen nicht prognostizierbar seien, lasse sich aus den – zudem nicht repräsentativen – Resultaten der Studie allerdings nicht ableiten, ob ein BVG-Mindestumwandlungssatz von 6% statt 6.8% längerfristig richtig, zu tief oder zu hoch liegen würde.

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