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Eine Reduktion des technischen Zinses könnte die Deckungsgrade absenken

Mittwoch, 10.08.2016

Pensionskassen sollten ihre Rentenverpflichtungen wegen der niedrigen Vermögensrenditen höher bilanzieren, empfehlen Experten. Dies könnte den Deckungsgrad allerdings um einige Prozentpunkte sinken lassen.

Der Rentendiskontsatz, mit dem Schweizer Pensionskassen die Vorsorgekapitalien oder technischen Rückstellungen bestimmen, liegt derzeit bei 2.75%. Er wird jährlich überprüft und dem aktuellen Zinsumfeld angepasst. Für September 2016 hat die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten eine Senkung des in der Fachrichtlinie FRP 4 festgelegten technischen Zinses auf 2.25% vorgesehen. Doch jede Senkung des Diskontsatzes um 0,5 Prozentpunkte hat eine Aufstockung der Rentenverpflichtungen um rund 5% zur Folge, wie Olivier Kern, Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, im Gespräch gegenüber der «Finanz und Wirtschaft» erklärt.

Reduktion des Diskontsatzes vermindert den Deckungsgrad

Diese geht zulasten der freien Mittel oder der Wertschwankungsreserven, weshalb der Deckungsgrad in einem solchen Fall zwischen 2 und 4 Prozentpunkte sinkt. Aktuell bilanzieren Schweizer Pensionskassen für die feststehenden Rentenverpflichtungen zusammen gut 305 Milliarden Franken, so Kern. Diese Summe müsse in der Folge um rund 5% bzw. um 15 Milliarden Franken Fr. erhöht werden. Und mit Blick auf die Nullrenditen am Frankenkapitalmarkt werde der Diskontsatz 2017 wohl nochmals fallen.

Technischer Zinssatz beruht auf langjährigen Marktrenditen

Der technische Referenzzinssatz wird ausgehend vom arithmetischen Mittel bestimmt, das zu 2/3 mit der durchschnittlichen Performance der letzten 20 Jahre und zu 1/3 mit der aktuellen Rendite 10-jähriger Bundesanleihen gewichtet wird; das Ganze wird um 0.5% vermindert. Das so erhaltene Ergebnis wird auf 0.25% abgerundet. Es darf jedoch weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen liegen noch 4.5 % übersteigen. Die durchschnittliche Performance der letzten 20 Anlagejahre beruht auf der Performance, die sich aus dem BVG-Index 2005 Pictet BVG-25 plus ergibt.

Formel soll überprüft werden

Die Formel ist nicht unumstritten. Kern räumt entsprechend ein, dass die Kammer prüfe, die Formel anzupassen oder gar zu streichen. Dann müssten die Pensionskassenexperten im Einzelfall eine Bewertungsempfehlung vornehmen.

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