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«Die Renteneinbussen der Neurentner müssen abgefedert werden»

Freitag, 07.06.2013

Die derzeitigen Mindestumwandlungssätze in der beruflichen Vorsorge reflektieren die Realität nicht mehr. Dadurch werden Milliarden umverteilt. Verlierer sind die jungen Erwerbstätigen, die zu wenig Zins auf ihre Sparguthaben erhalten. Das ist wahrer Rentenklau, findet Avenir Suisse.

Die Notwendigkeit, den Umwandlungssatz zu senken, werde kaum mehr bestritten, wie Jérôme Cosandey vom Schweizer Think Tank Avenir Suisse erklärt. Es brauche jedoch flankierende Massnahmen, um Renteneinbussen der Neurentner abzufedern.

Es braucht höhere Lohnbeiträge oder eine längere Beitragsdauer

Eine gleich hohe Rente bei tieferem Umwandlungssatz bedinge höhere Sparguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung. Diese Finanzierungslücke könne mittelfristig durch höhere Lohnbeiträge oder eine längere Beitragsdauer geschlossen werden. Für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stünden, würden diese Massnahmen allerdings zu spät greifen, so Cosandey.

Es braucht von den Sozialpartnern definierte Lösungen

Für die Probleme dieser Übergangsgeneration gibt es gemäss Cosandey bewährte, in der Praxis erprobte Lösungen. Es brauche keine zentralistischen, bürokratischen Experimente wie einen Ausgleich über die AHV oder einen Kompensationspool wie den Sicherheitsfonds. Diese würden die Risikodiversifikation des Dreisäulenkonzepts gefährden, die bisherigen Anstrengungen verantwortungsvoller Pensionskassen zunichtemachen und Fehlanreize setzten, ist Cosandey überzeugt.

Dezentrale, von den Sozialpartnern definierte Lösungen seien überlegen, propagiert Cosandey weiter. Diese würden die individuelle Situation der Vorsorgeeinrichtungen und ihrer Versicherten berücksichtigen. Dadurch werde auch die Verantwortung der Stiftungsräte und die Stabilität des Systems nachhaltig gestärkt.

Pensionskassen sollen Mindestumwandlungssätze selber festlegen können

Die berufliche Vorsorge brauche letztlich mehr Flexibilität. Avenir Suisse plädiert zur Lösung der Probleme für eine Senkung des Umwandlungssatzes, in der Praxis erprobte Sonderregeln für die Übergangsgeneration und eine stärkere Dezentralisierung der Entscheidungen und der Verantwortung. Vor allem aber brauche es eine dezentrale Festlegung des Mindestumwandlungssatzes durch die Pensionskassen.

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