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Der Mindestumwandlungssatz soll anhand von reellen Renditeerwartungen bestimmt werden

Montag, 15.07.2013

Das BSV schreibt einen Forschungsauftrag aus, womit eine realistische Bandbreite für Anlageerträge in der 2. Säule definiert werden soll. Sie wird als Richtwert in Diskussionen zum gesetzlichen Mindestumwandlungssatz dienen.

Die langfristigen Renditeerwartungen auf Vermögen von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule sollen neu bestimmt werden. Dazu schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV einen Forschungsauftrag aus.

Ziel der Studie ist die Ermittlung tragfähiger Richtwerte für die Diskussionen zum gesetzlichen Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge.

Es gelten folgende Bestimmungen

Endtermin für die Einreichung ist der 06.09.2013. Projektbeginn ist Oktober 2013, Projektabschluss Juli 2014.

Interessierte können ihre Bewerbungen an das Bundesamt für Sozialversicherungen in Bern einreichen.

Mehr Details dazu sind hier zu finden.

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