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Bundesrat will die Eigenmittelanforderungen an Schweizer Banken weiter verstärken

Freitag, 20.02.2015

Das „Too big to fail"-Problem ist seit 2012 im Bankengesetz geregelt. Es bedarf jedoch zusätzlicher Massnahmen, um die Widerstandskraft systemrelevanter Banken zu erhöhen und deren Sanierung ohne Kosten für die Steuerzahler zu ermöglichen.

Die „Too big to fail"-Problematik für systemrelevante Banken ist in der Schweiz seit dem 1. März 2012 im revidierten Bankengesetz geregelt. Damit sollte verhindert werden, dass systemrelevante Finanzinstitute im Krisenfall mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Gemäss Artikel 52 muss der Bundesrat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die „Too-big-to-fail"-Bestimmungen im Hinblick auf die Vergleichbarkeit und den Grad der Umsetzung der entsprechenden internationalen Standards im Ausland prüfen. Der Bundesrat hat nun seinen Evaluationsbericht über die schweizerischen „Too-big-to-fail“-Bestimmungen verabschiedet.

Die Eigenmittel sollen weiter verstärkt werden

Gemäss dem Schlussbericht der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie besteht allerdings zusätzlicher Handlungsbedarf. So sind Massnahmen und Anpassungen nötig, um die Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Banken weiter zu erhöhen und deren Sanierung oder geordnete Abwicklung ohne Kosten für die Steuerzahler zu ermöglichen. Er empfiehlt unter anderem, die Eigenmittelanforderungen zu verstärken und sich sowohl bei den risikogewichteten Kapitalanforderungen als auch bei der ungewichteten Leverage Ratio weiterhin an den Ländern mit international führenden Anforderungen zu orientieren.

Anpassungsvorschläge sollen bis Ende 2015 stehen

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende 2015 rechtliche Anpassungen auszuarbeiten. Diese betreffen insbesondere verstärkte Kapitalanforderungen. Dazu soll eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des EFD mit Vertretern der Finanzmarktaufsicht FINMA und der Schweizerischen Nationalbank gebildet werden. Dazu sollen auch die betroffenen Finanzinstitute mit einbezogen werden.

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