Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelle Themen » Artikel

Weitere Pensionskassen müssen nun Negativzins zahlen

Mittwoch, 22.04.2015

Die Nationalbank hat den Kreis der nicht den Negativzinsen unterstellten Girokonto-Inhaber verkleinert. Neu werden auch die Pensionskassen des Bundes Publica und der SNB belastet.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Zahl der Ausnahmen welche keine Negativzinsen auf SNB-Girokonten zahlen müssen deutlich reduziert. Dies nachdem bekanntgeworden war, dass die Pensionskasse der SNB – anders als die meisten Schweizer Pensionskassen – vom Minuszins-Regime ausgenommen war. Neu sollen auch die Girokonten bundesnaher Betriebe den Negativzinsen unterstellt werden, wie die SNB bekannt gibt, also auch die Pensionskasse des Bundes Publica sowie die Pensionskasse der Nationalbank. Die betroffenen Kontoinhaber erhalten einen Minimal-Freibetrag von 10 Millionen Franken, auf dem kein Negativzins geschuldet ist.

AHV unterliegt nicht den Negativzinsen

Anders für die AHV: Künftig nicht den Negativzinsen unterliegen werden nur noch die Girokonten der zentralen Bundesverwaltung und der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Die SNB will die Entwicklung der Giroguthaben auf diesen Konten aber weiterhin beobachten.

SNB-Konten von Zürich und Genf werden aufgelöst

Die SNB hat weiter entschieden, die Konten der Kantone Genf und Zürich sowie der Stadt Zürich aufzulösen. Die drei Konten hätten kaum noch Verwendung gefunden und die Konteninhaber seien nicht mehr Teil des aktuellen Geschäftskreises der Nationalbank.

Anzeige
 
Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.