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Versicherungsunternehmen werden künftig strenger beaufsichtigt

Montag, 27.04.2015

Der Bundesrat hat beschlossen, die teilrevidierte Aufsichtsverordnung am 1. Juli 2015 in Kraft zu setzen. Dadurch ändert die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen in wesentlichen Punkten.

Die teilrevidierte Aufsichtsverordnung (AVO) tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Das hat der Bundesrat am 25. März beschlossen. Damit erfahren insbesondere die Bereiche Solvabilität, qualitatives Risikomanagement und Offenlegung in der Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen sowie von Versicherungsgruppen und -konglomeraten wesentliche Änderungen. Daneben erfolgen Anpassungen bei den versicherungstechnischen Rückstellungen, dem gebundenen Vermögen und der Vermittleraufsicht sowie bei einigen branchenspezifischen Bestimmungen.

Neue Rundschreiben basieren auf der revidierten Verordnung

Die Finanzmarktaufsicht FINMA will ihre Aufsichtspraxis gestützt auf die revidierte Verordnung schrittweise entwickeln und kommunizieren. So sollen verschiedene Rundschreiben bis zum 1. Januar 2017 angepasst und neue Rundschreiben erstellt werden.

Die aktuellen Rundschreiben bleiben bis zu einer allfälligen Revision unverändert gültig, soweit sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der revidierten AVO stehen. Im Fall von materiellen Lücken, Unklarheiten oder Widersprüchen gehen die Bestimmungen der AVO vor.

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