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Swiss Lifes Unternehmenskundengeschäft floriert, oder nicht?

Montag, 19.05.2014

Die Swiss Life blickt im Unternehmenskundengeschäft auf ein erfreuliches Jahr 2013 zurück. Es gelang ihr, die Prämieneinnahmen in der Kollektivversicherung zu steigern. Auch senkte sie die Kosten und bildete weitere Rückstellungen.

Die Nachfrage von Schweizer KMU nach Vollversicherungslösungen in der beruflichen Vorsorge war auch 2013 unvermindert hoch. Die Swiss Life steigerte ihre Prämieneinnahmen in der Kollektivversicherung gegenüber dem Vorjahr um 13% auf 7,374 Milliarden Franken. Sie reduzierte zudem die Kosten für die administrative Durchführung sowie den Aufwand für Beratung und Betreuung – dank der konsequenten Umsetzung von Effizienzsteigerungsmassnahmen – um weitere 9,3%.

Die Ausschüttungsquote an die Versicherten lag mit 93,1% über den gesetzlichen Mindestanforderungen. Der Versicherer propagiert zudem, dass die Mindestquote auf dem aktuellen Niveau zu belassen sei.

Zusätzliche Rückstellungen sollen Leistungen langfristig sichern

Um die Leistungsversprechen an die Versicherten langfristig zu sichern, hat Swiss Life 2013 zusätzliche technische Rückstellungen in Höhe von 953 Millionen Franken gebildet. Zudem hat Swiss Life dem Überschussfonds 317 Millionen Franken zugewiesen, was auch in Zukunft hohe Überschüsse an die Versicherten ermögliche.

Verzinsung im Obligatorium betrug 1,7%

Mit ihrer «auf Sicherheit und Ausgewogenheit ausgelegten» Anlagestrategie erzielte Swiss Life 2013 eine Nettorendite auf Buchwerten von 3,7%. Die Gesamtverzinsung der Altersguthaben im Überobligatorium lag bei 2,2%, im Obligatorium bei 1,7%. Dabei sei das Umfeld nach wie vor von tiefen Zinsen geprägt, wie der Versicherer betont.

BVG-Mindestumwandlungssatz soll gesenkt werden

Weil die Lebenserwartung weiter ansteige, müsse das in der zweiten Säule angesparte Kapital für eine immer längere Lebenszeit ausreichen. Der heutige BVG-Mindestumwandlungssatz sei daher zu hoch: Jeder aktive Versicherte finanziere heute die Rentner mit – das entspreche nicht dem Grundgedanken der beruflichen Vorsorge. Eine Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes sei daher unumgänglich, wie Hans-Jakob Stahel, Leiter Unternehmenskunden von Swiss Life, erklärt. Nähere Angaben dazu macht Swiss Life allerdings nicht.

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