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Schweizerische Anbieter können zum europäischen Markt zugelassen werden

Montag, 16.11.2015

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat überprüft, ob das schweizerische Aufsichtssystem für zentrale Gegenparteien den massgeblichen Bestimmungen der EU entspricht. Die Europäische Kommission sagt ja.

Die Europäische Kommission anerkennt das schweizerische Aufsichtssystem für zentrale Gegenparteien als gleichwertig mit den massgeblichen Bestimmungen in der Europäischen Union (EU). Der Äquivalenzentscheid bildet die Basis für einen grenzüberschreitenden Marktzugang schweizerischer zentraler Gegenparteien in der EU. Der Entscheid wurde am 14. November 2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt nach 20 Tagen in Kraft. Dies ermöglicht eine Zulassung schweizerischer Anbieter zum europäischen Markt über eine Bewilligung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA.

Entscheid stärkt den Schweizer Finanzplatz

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) begrüsst den Entscheid der Europäischen Kommission. Die EU beurteilt damit den aufsichtsrechtlichen Rahmen sowie die Aufsicht über zentrale Gegenparteien in der Schweiz als gleichwertig. Dies stärkt den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes und sichert den Marktzugang schweizerischer zentraler Gegenparteien zum europäischen Markt.

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