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Russische Kunden könnten für ausländische Finanzdienstleister zum Problem werden

Freitag, 23.08.2013

Russische Politiker und hochrangige Beamte dürfen keine Bankkonten und keine Wertschriftendepots mehr im Ausland unterhalten. Das Gesetz gilt auch für die jeweiligen Ehepartner und Kinder. Wer dagegen verstösst, riskiert entlassen zu werden.

Der russische Präsident Wladimir Putin unterzeichnete am 7. Mai dieses Jahres ein Bundesgesetz, das die Duma mit grosser Mehrheit annahm, das Staatsdienern sowie deren Ehepartnern und minderjährige Kindern verbietet, im Ausland ein Bankkonto zu führen, zu eröffnen oder Aktien und Wertsachen zu halten. Untersagt sind auch Investitionen in ausländische Wertpapiere durch Trusts und Konten. Den Betroffenen, wozu ein hoher Beamter, ein Regionalpolitiker und ein Bürgermeister ebenso zählen wie ein hochrangiger Beamter in einem Staatsbetrieb, wurde nach Verabschiedung des Gesetzes eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um ihre Konten zu schliessen und Wertpapiere und Wertsachen abzustossen. Diese Frist ist nun abgelaufen.

Ein Kampf gegen die Korruption?

Ziel des Gesetzes ist laut offiziellen Angaben, die Tätigkeiten von Lobbyisten zu ordnen, Investitionen in die eigene Wirtschaft zu fördern und den Kampf gegen die Korruption zu stärken. So ist der Besitz von Immobilien im Ausland zwar erlaubt, doch nur dann, wenn die Quelle des Einkommens für den Kauf deklariert wurde. Wer gegen das Gesetz verstösst, dem droht die Entlassung.

Der russische Präsident, der auch den Begriff «De-Offshorisation» geprägt hat und will, dass russische Gelder zurück nach Russland fliessen, hat den Gesetzentwurf selbst in die Duma eingebracht. Beobachter werten dies als ein Signal des Kremlchefs an die Eliten. Das Abgeordnetenhaus befasste sich bereits 2012 mit einem ähnlichen Gesetzesentwurf, der jedoch ergebnislos blieb. Dieser hätte den Immobilienbesitz im Ausland generell untersagt und hohe Geld- und Haftstrafen vorgesehen.

Schweiz kennt Regeln für den Umgang mit politisch exponierten Personen

Die Schweiz war bisher die grösste Destination für russisches Auslandsvermögen. Viele Russen wollten ihr Geld hier in Sicherheit bringen. Doch die Schweiz kennt bereits seit 1998 Regeln für die Banken, wie sie mit Vermögenswerten von politisch exponierten Personen (PEP) umzugehen haben. Diese Sorgfaltsregeln wurden seither kontinuierlich weiterentwickelt und sind in der Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA verankert.

Die FINMA hat zudem einen Kurzbericht über die Sorgfaltspflichten der Schweizer Banken im Umgang mit Vermögenswerten von „politisch exponierten Personen“ veröffentlicht.

Die Geldwäschereiverordnung definiert den Begriff «politisch exponierte Person» als Personen mit prominenten öffentlichen Funktionen im Ausland, etwa Staats- und Regierungschefs, sowie hohe Politiker auf nationaler Ebene, hohe Funktionäre in Verwaltung, Justiz, Militär und Parteien, die obersten Organe staatlicher Unternehmen von nationaler Bedeutung sowie Unternehmen und Personen, die den genannten Personen aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen erkennbar nahe stehen.

Finanzintermediäre unterliegen strengen Sorgfaltspflichten

Danach sind Geschäftsbeziehungen mit PEP nicht verboten. Die Finanzintermediäre unterliegen jedoch strengen Sorgfaltspflichten, die sich auf das Geldwäschereigesetz (GwG) stützen. Sie müssen Vermögenswerte melden und sperren, wenn sie einen begründeten Verdacht auf eine verbrecherische Herkunft haben.

Wer Vorsorgeeinrichtungen der Säule 3a durch Bankstiftungen oder Versicherungen betreibt, gilt gemäss der Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation ebenfalls als Finanzintermediär.

Die FINMA kontrolliert die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten bei Banken jedes Jahr, vor allem mithilfe von Prüfgesellschaften. Falls die Sorgfaltspflichten nicht eingehalten wurden, interveniert die FINMA und sorgt dafür, dass die betroffenen Institute alle Anstrengungen unternehmen, damit sie die Bestimmungen in Zukunft einhalten. Bei schwerwiegenden Fällen kann die FINMA Sanktionen ergreifen.

Schweizer Banken könnten Geschäftsbeziehungen zu russischen Kunden beenden

Die grossen Schweizer Banken nehmen die neuen russischen Bestimmungen sehr ernst, wie Abklärungen des «Tages-Anzeiger» offenbar ergeben haben. Danach wolle die UBS Beziehungen zu Kunden, die sich nicht an die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in Russland hielten, beenden.

Auch die Credit Suisse soll geäussert haben, dass sie das grenzüberschreitende Bankgeschäft im Einklang mit den geltenden Gesetzen in den Märkten betreibe, in denen sie tätig sei. Dies treffe auch auf den russischen Markt zu.

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