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Mit dem neuen Verrechnungssteuergesetz will der Bundesrat den Finanzplatz Schweiz stärken

Freitag, 11.09.2015

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes verabschiedet. Gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken sollen neu und teilweise weiterhin von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden.

Um die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz zu erhöhen, schlägt der Bundesrat mit der Änderung des Verrechungssteuergesetzes in seiner Botschaft vor, die bestehenden Ausnahmen von der Verrechnungssteuer befristet weiterzuführen. Davon profitieren wie bisher Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds).

Eine zeitlich beschränkte Ausnahme von der Verrechnungssteuer soll neu auch für Anleihensobligationen gelten, die von der FINMA im Zeitpunkt der Emission genehmigt wurden und die bei (drohender) Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können (Bail-in-Bonds).

Diese Ausnahmen schaffen gemäss Bundesrat die notwendigen steuerlichen Rahmenbedingungen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen durch inländische Banken aus der Schweiz heraus emittiert werden können.

Heutige Verrechnungssteuer macht schweizerische Obligationen für institutionelle Anleger unattraktiv

Die Verrechnungssteuer sichert die direkten Steuern von inländischen Steuerpflichtigen. Gegenüber Personen mit Wohnsitz im Ausland hat die Steuer teilweise ebenfalls Sicherungsfunktion. Daneben kann die Steuererhebung gegenüber ausländischen Personen aber auch einen reinen Fiskalzweck verfolgen.

Die Sicherungsfunktion im Inland wird mit dem heutigen System nur teilweise erfüllt, weil bei in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Personen Erträge aus ausländischen Quellen zwar der Gewinnsteuer bzw. der Einkommenssteuer unterliegen, diese aber von der Verrechnungssteuer nicht erfasst werden. Gleichzeitig macht die Verrechnungssteuer schweizerische Obligationen für institutionelle Anleger unattraktiv, weshalb in der Schweiz ansässige Konzerne ihre Obligationen regelmässig über ausländische Gesellschaften ausgeben. So findet die Wertschöpfung im Ausland statt, und die damit verbundenen Arbeitsplätze sind im Ausland angesiedelt.

Bundesrat verzichtet derzeit auf die Einführung des Zahlstellenprinzips

Der Systemwechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip, wie dies der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hat, hätte diese Nachteile beseitigt. In der Vernehmlassung hat dieser Vorschlag noch keine Mehrheit gefunden, weshalb der Bundesrat derzeit auf die Einführung des Zahlstellenprinzips verzichtet.

Vor Ablauf der Ausnahmebestimmungen für CoCos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds soll das Zahlstellenprinzip erneut diskutiert werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird dem Bundesrat nach der Volksabstimmung zur Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» erneut einen Antrag stellen.

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