Meldestelle für Geldwäscherei kann Finanzinformationen künftig mit dem Ausland teilen
Der Bundesrat setzt das teilrevidierte Geldwäschereigesetz per 1. November 2013 in Kraft. Dadurch kann die Meldestelle für Geldwäscherei Finanzinformationen künftig mit dem Ausland austauschen.
Der Bundesrat hat beschlossen, die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) per 1. November 2013 in Kraft zu setzen. Die eidgenössischen Räte hatten die Änderung des GwGs am 21. Juni 2013 verabschiedet. Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) kann Finanzinformationen dadurch künftig mit ihren Partnerstellen im Ausland austauschen.
Befugnisse der Meldestelle werden erweitert
Mit der GwG-Revision wird neben dem verbesserten Informationsaustausch auch die Befugnis der MROS erweitert. Sie darf nun auch bei Finanzintermediären Informationen beschaffen. Die Meldestelle kann zudem künftig selbständig Verträge über die technische Zusammenarbeit mit ausländischen Geldwäscherei-Meldestellen abschliessen.
Es wurde kein Referendum ergriffen
Die Referendumsfrist zur Teilrevision des Geldwäschereigesetzes ist am 10. Oktober 2013 ungenutzt verstrichen. Mit dem neuen GwG tritt per 1. November 2013 auch eine Revision der Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei in Kraft, welche der Bundesrat ebenfalls verabschiedet hat. Darin werden einzelne Gesetzesanpassungen näher ausgeführt.
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