Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelle Themen » Artikel

Hinterlassenen- und Invalidenrenten im BVG 2014 ohne Teuerungsausgleich

Dienstag, 15.10.2013

Vorsorgeeinrichtungen müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2014 nicht der Teuerung anpassen. Diese lag im September 2013 tiefer als vor drei Jahren.

Vorsorgeeinrichtungen müssen dieses Jahr entscheiden, ob sie die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule, die seit 2010 laufen, auf nächstes Jahr der Teuerung anpassen müssen. Gemäss Artikel 36 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) müssen diese Renten bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Der Teuerungsausgleich für diese Renten wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die darauffolgenden Anpassungen sind mit dem Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt, finden in der Regel also alle zwei Jahre statt.

Teuerung liegt tiefer als Basisindex

Pensionskassen stellen für diese Entscheidung auf die Preisentwicklung zwischen September 2010 und 2013 ab. Da der Septemberindex 2013 mit 99,2 (Basis Dezember 2010 = 100) gleich hoch ist wie derjenige von September 2010, müssen sie die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule auf den 1. Januar 2014 nicht anpassen.

Hinterlassenen- und Invalidenrenten von vor 2010 werden frühestens 2015 angepasst

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2010 entstanden sind, werden mit der nächsten AHV-Rentenerhöhung, also frühestens auf den 1.1.2015, angepasst. Diejenigen Renten, für die das BVG keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung angepasst. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet jährlich darüber, ob und in welchem Ausmass die Renten angepasst werden (Art. 36 Abs. 2 BVG).

Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.