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FINMA: Für Höchstverschuldungsquote und Kennzahlen gelten ab 2015 neue Regeln

Freitag, 28.11.2014

Die FINMA erlässt nach Anhörung das neue Rundschreiben zur Leverage Ratio für deren Berechnung und das revidierte Rundschreiben zur Offenlegung der Kennzahlen Leverage Ratio und Liquidity Coverage. Beide Rundschreiben treten ab 2015 in Kraft.

Der internationale Bankenstandard Basel III sieht eine Quote für die Höchstverschuldung (Leverage Ratio) vor. Um die notwendigen Berechnungsvorschriften auch in der schweizerischen Regulierung festzulegen, erlässt die FINMA das neue Rundschreiben 2 015/3 "Leverage Ratio". Die Basel-III-Regeln fordern überdies, dass die Kennzahlen "Leverage Ratio" und "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) ab 2015 offengelegt werden müssen. Diese Transparenzbestimmungen wurden im Rundschreiben 2008/22 "Offenlegung Banken" eingefügt. Beide Rundschreiben wurden gleichzeitig einer Anhörung unterzogen und treten am 1. Januar 2015 in Kraft. 

Anhörung barg Kritik

Zahlreiche Interessierte nahmen an der Anhörung zu den Rundschreiben "Leverage Ratio" und "Offenlegung Banken" teil. Sie hiessen die Einführung der Leverage Ratio nach internationalem Standard grundsätzlich gut. Allerdings wurden einige Regeln wie die Behandlung von Zweckgesellschaften oder der Einbezug aller flüssigen Mittel im Gesamtengagement als zu konservativ oder zu kompliziert beurteilt. Bei der Offenlegung der Leverage Ratio wurde der Detaillierungsgrad wie auch der Einführungszeitpunkt kritisiert. 

FINMA ist auf Kritik eingegangen

Gemäss der gültigen Eigenmittelregulierung muss die FINMA bei allen Banken die Basler Standards anwenden. Diese Bestimmung verlangt, dass beim Schweizer Standardansatz für die Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten ein Multiplikator angewendet werden muss, um die Gleichwertigkeit mit den Basler Mindeststandards zu erreichen. Die FINMA schlug einen Multiplikator 2 vor, welcher als zu hoch kritisiert wurde. Er wird nun auf 1,5 angesetzt. 

LCR-Berechnung wurde vereinfacht

In Bezug auf die Offenlegung der Liquidity Coverage Ratio übernimmt die FINMA das von der Branche vorgeschlagene Wesentlichkeitsprinzip bei allen nicht systemrelevanten Banken. Somit müssen nicht systemrelevante Banken nicht zu allen qualitativen Angaben gemäss den Basel-III-Bestimmungen Stellung nehmen, sondern nur zu den für die Bank relevanten Punkten. Ausserdem können systemrelevante Banken zur täglichen Berechnung der LCR-Kennzahl nun einen risikobasierten Ansatz verwenden. Anstelle einer täglichen Berechnung sämtlicher Komponenten der Kennzahl, müssen also volatile Komponenten zwar täglich, aber weniger volatile Komponenten nur wöchentlich aktualisiert werden.

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