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FINMA eröffnet Konkurs über den Lebensversicherer Zenith Vie

Freitag, 19.12.2014

Die FINMA hat festgestellt, dass Zenith Vie SA überschuldet ist und nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu kapitalisieren. Sie eröffnet daher den Konkurs über Zenith sowie die Übertragung des Versichertenbestands auf eine andere Gesellschaft.

Die Lebensversicherungsgesellschaft Zenith Vie SA erfüllt die aufsichtsrechtlichen Kapitalvorschriften nicht mehr. Zum Schutz der Versicherten ordnet die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA daher die Übertragung des gesamten Versichertenbestandes auf eine neu gegründete, von privaten Versicherungsgesellschaften getragene Gesellschaft an. Die FINMA hat zudem den Konkurs über Zenith eröffnet, da die Gesellschaft überschuldet ist.

Versichertenbestand wird auf neu gegründete Gesellschaft übertragen

Zum bestmöglichen Schutz der Versicherten verfügte die FINMA per 5. Dezember 2014 die Übertragung des gesamten Versichertenbestandes sowie des gebundenen Vermögens an die eigens zu diesem Zweck gegründete Palladio Versicherungen AG. Diese Gesellschaft wird von Swiss Life, AXA Winterthur, Zurich, Generali und Mobiliar über eine Stiftung getragen. Das Management von Palladio übernimmt die Swiss Life, die auch die Risiken aus der Versicherungstätigkeit von Palladio rückversichert. Palladio wird keine neuen Versicherungsverträge abschliessen. Zenith wurde von der FINMA per 15. Dezember 2014 aufgrund der weiter bestehenden Überschuldung in Konkurs gesetzt.

Einzelne Versicherungsvertragsbedingungen werden angepasst

Im Rahmen der Bestandesübertragung ordnete die FINMA Änderungen der Vertragsbedingungen betreffend marktunübliche Leistungsversprechen von Zenith an. Die Bedingungen müssen korrigiert werden, damit die Fortführung der Versicherungsverträge über eine Auffanggesellschaft überhaupt gewährleistet werden kann. Es handelt sich insbesondere um die Einführung des in der Branche üblichen Zinsrisikoabzuges beim Rückkauf von Versicherungspolicen sowie um strukturelle Anpassungen bei fondsgebundenen Policen. 

Anpassungen betreffen keine laufenden Versicherungsleistungen

Diese Anpassungen betreffen keine laufenden Versicherungsleistungen. Sie beziehen sich einzig auf künftige Wahlmöglichkeiten, die bisher in den Versicherungsbedingungen der Versicherten vorgesehen waren. Die laufenden Renten sind davon nicht betroffen. Sie sind vollumfänglich gewährleistet.

Versicherungsdeckung bleibt bestehen

Mit der Übertragung des Versicherungsbestandes samt notwendiger Anpassungen der Vertragsbedingungen sind die Versicherten besser gestellt als bei einer sofortigen Auflösung sämtlicher Versicherungsverträge im Fall eines Konkurses von Zenith ohne eine Bestandesübertragung. Der nun beschrittene Weg ermöglicht sämtlichen Zenith-Kunden eine vertragliche Weiterführung ihrer Versicherungsdeckung. Ihre Policen werden bei Palladio weiter verwaltet und abgesichert.

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