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Finanzierung von Wohneigentum mit Pensionskassengeldern soll beschränkt werden

Donnerstag, 12.04.2012

Verschärfte Kapitalvorschriften für die Banken, wonach u.a. das Hypothekengeschäft künftig mit mehr Eigenkapital unterlegt werden muss, führen zum Umdenken: Vorbezogene Pensionskassengelder sollen nur noch beschränkt anrechenbar sein.

Ausgelöst durch die Finanzkrise erwartet die Banken eine Flut von neuen Regulierungen. So will der Bundesrat Ende Mai oder Anfang Juni die neue Banken- und Eigenmittelverordnung verabschieden, die vor allem an Grossbanken erhöhte Eigenmittelanforderungen stellt. Das Parlament hatte bereits am 30. September 2011 eine Änderung des Bankengesetzes beschlossen (Too big to fail), um die Stabilität im Finanzsektor zu stärken.

Regeln für das Hypothekargeschäft werden verschärft

Um die Überhitzung und die damit verbundenen Risiken im Immobilienmarkt einzudämmen, die sowohl durch das Tiefzinsumfeld als auch die erhöhte Hypothekarkreditvergabe der Banken ausgelöst wurde, werden auch die Regeln für das Hypothekargeschäft verschärft. Der Bundesrat sieht vor, dass Banken die Hypothekarforderungen, die über die üblichen Belehnungs- und Tragbarkeitsnormen hinausgehen, d.h. mit einem Belehnungsgrad über 66% bzw. mit einem ungünstigen Verhältnis zwischen Bruttoeinkommen von Kreditnehmern und Hypothekarkosten, künftig mit zusätzlich mit Eigenmitteln unterlegen müssen. Hypotheken mit Belehnungen über 80% des Immobilienwertes sollen gar mit einem Drittel mehr Eigenkapital unterlegt werden müssen.

Neben diesen quantitativen Massnahmen ist je nach Sektor auch die Einführung eines auf den inländischen Kreditmarkt beschränkten antizyklischen Kapitalpuffers geplant. Dieser Kapitalpuffer kann bis zu 2,5% der massgebenden Aktiven erreichen und könnte angesichts der zunehmenden Überhitzung am Wohnimmobilienmarkt bald schon gefordert werden.

Höchstens noch 10% des Immobilienwertes mit PK-Geldern finanzieren

Um diesen Verschärfungen zu entgehen, haben sich die Banken gemäss «Neue Zürcher Zeitung» vom 11. April 2011 offenbar auf eine Selbstregulierung geeinigt, wobei sie dem Bund ihren definitiven Vorschlag bis Ende April präsentieren wollen. Demnach dürfen Hypothekarkunden aus vorbezogenen Pensionskassengeldern künftig höchstens noch 5% bis 10% des Immobilienwertes als Eigenkapital anrechnen lassen. Neu werden also mehr echte Eigenmittel verlangt. Hypotheken mit Belehnungsquoten über 67% sind ausserdem mit Amortisationspflichten verbunden, wobei zwei Varianten zur Auswahl stehen: eine jährliche Amortisation von 1% des Immobilienwertes bis eine Belehnungsquote von zwei Dritteln erreicht ist bzw. eine Reduktion der Quote bis auf zwei Drittel innert 20 Jahren.

Es soll Ausnahmeregelungen geben

Die Zehn-Prozent-Regelung soll aber nur für die BVG-Basisversicherung gelten und Kader-Vorsorgelösungen nicht tangieren, wie «Tagesanzeiger.ch/Newsnet» Lorenz Heim, Leiter des VZ Hypotheken-Zentrums, zitiert. Die Hypothekenfinanzierung mit Pensionskassengeldern will auch der Hauseigentümerverband beibehalten, wie sein Direktor Ansgar Gmür gegenüber «Tagesanzeiger.ch/Newsnet» äussert. Vorsorgegelder aus der 3. Säule gelten zudem als echte Eigenmittel.

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