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Die Zahl der Meldungen wegen Verdachts auf Geldwäscherei ist 2014 weiter angestiegen

Dienstag, 28.04.2015

Die Zahl der Verdachtsmeldungen auf Geldwäscherei in der Schweiz ist 2014 um mehr als einen Fünftel angestiegen. Die Beträge, um die es dabei geht, betragen mehrere Milliarden Franken.

Bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) sind 2014 deutlich mehr Verdachtsmeldungen eingegangen als im Vorjahr. Die Zunahme beträgt mit 1753 Meldungen 24% und repräsentiert den höchsten Wert seit Bestehen der MROS. Die bisherige Höchstzahl lag bei 1625 Meldungen im Jahr 2011. Mit über drei Milliarden Schweizer Franken sind die involvierten Beträge weiterhin hoch.

Meldungen aus dem übrigen Finanzsektor sind zurückgegangen

Über 85% aller Meldungen wurden durch Banken erstattet. Während die Anzahl Meldungen der Banken von 1123 um 33% auf 1495 stieg, ging jene aus dem übrigen Finanzsektor zurück. Am deutlichsten ist der Rückgang der Meldungen durch Treuhänder oder Vermögensverwalter.

Höhe der gemeldeten Beträge ist weiter angestiegen

Die Höhe der involvierten Beträge stieg im Berichtsjahr um 12% auf über 3,3 Milliarden Franken an. Eine Meldung überschritt gar die Schwelle von 200 Millionen Franken, während sechs weitere Meldungen Beträge von über 75 Millionen Franken betrafen. Zusammen tragen diese sieben Meldungen zu rund einem Drittel der gemeldeten Gesamtsumme bei.

Die Summe der involvierten Beträge im Zusammenhang mit Meldungen, die an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden, ist mit der Zahl aus dem Vorjahr vergleichbar (2,85 gegenüber 2,8 Milliarden Franken 2013).

Mutmassliche Bestechungshandlungen haben sich mehr als verdoppelt

Im Berichtsjahr hat sich die Anzahl Meldungen, in denen mutmassliche Bestechungshandlungen als Vortaten aufgeführt wurden, mehr als verdoppelt. Dies geht auf einen grossen und komplexen Fall zurück, in dessen Zusammenhang mehr als 50 Meldungen erstattet wurden. Dieser Fall wurde den Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Betrug war die häufigste Vortat zur Geldwäscherei

Wie in früheren Berichtsjahren war 2014 wiederum Betrug die häufigste Vortat zur Geldwäscherei. Die Zahl der einschlägigen Meldungen stieg im Vergleich zum Vorjahr (448 gegenüber 373 im Jahr 2013). Meldungen im Zusammenhang mit Phishing, d.h. dem betrügerischen Missbrauch einer IT-Anlage, sind konstant hoch geblieben.

Meldungen wegen Verdachts auf Terrorismusfinanzierung bleiben gleich

Im Berichtsjahr wurden neun Meldungen wegen Verdachts auf Terrorismusfinanzierung eingereicht. Die Situation bleibt somit gegenüber dem Vorjahr vergleichbar. Anders als 2013, als die 33 Meldungen acht Einzelfälle betrafen, waren im Berichtsjahr alle neun Meldungen Einzelfallmeldungen.

Weiterleitungsquote sinkt in der Tendenz

2014 wurden 72% der Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Die Weiterleitungsquote 2014 ist somit um 7% tiefer als diejenige von 2013 und setzt damit eine seit drei Jahren feststellbare Tendenz fort.

Die sinkende Weiterleitungsquote ergibt sich aus der Tatsache, dass die MROS mehr Meldungen ausfiltert, die sich nicht erhärten lassen, was zu einer Entlastung der Staatsanwaltschaften führt. Das Absinken der Quote erklärt sich durch die per Ende 2013 in Kraft getretene Teilrevision des Geldwäschereigesetzes, welche der Meldestelle die zusätzliche Möglichkeit einräumte, bei sog. dritten Finanzintermediären Informationen einzuholen. Auch die verstärkte Zusammenarbeit mit den ausländischen Gegenstellen sowie den Staatsanwaltschaften trug zu dieser Entwicklung bei.

Revidierte GAFI-Empfehlungen werden per Anfang 2016 umgesetzt

Am 12. Dezember 2014 verabschiedete das Parlament das Gesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI), welches voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten wird.

Die MROS ist von den Neuerungen direkt betroffen, da das Meldesystem wichtige Änderungen erfahren hat: Bei Verdachtsmeldungen werden Vermögenswerte inskünftig nicht mehr automatisch blockiert. Neu sperrt der Finanzintermediär die Vermögenswerte erst, wenn die MROS ihm mitteilt, dass der Fall an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurde. Weiter wurde die bis anhin sehr kurze Analysefrist für die eingegangenen Meldungen auf maximal 20 Tage verlängert, womit sich die Qualität der Analysen weiter verbessern wird.

Spektrum der Vortaten wird erweitert

Mit der Gesetzesanpassung wird ausserdem das Spektrum der Vortaten erweitert. Neu werden auch schwere Delikte im Bereich der direkten Steuern erfasst. Schliesslich unterstellte der Gesetzgeber bei Bargeschäften ab einem Schwellenwert von 100 000 Franken auch Händler einer Meldepflicht gegenüber der MROS.

Ebenfalls in Zusammenhang mit den angepassten Empfehlungen der GAFI standen die im Berichtsjahr durchgeführten Arbeiten im Rahmen der nationalen Risikoanalyse (NRA) und die Erfassung von statistischen Daten. MROS hat insbesondere Aktualisierungsbestrebungen in Bezug auf die Anzahl ergangener Urteile und Einstellungsverfügungen, die in Zusammenhang mit Geldwäschereimeldungen stehen, vorgenommen. Diese Zahlen werden im Jahresbericht präsentiert.

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