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«Die Rentenreform muss finanzierbar bleiben»

Dienstag, 18.08.2015

Die Wirtschaft läuft gegen die geplante Reform Altersvorsorge 2020 von Bundesrat und vorberatender Kommission Sturm. Ihr Argument: zusätzliche Lohnbeiträge zur Erhöhung der AHV-Renten sind nicht verkraftbar. Gewerkschaften sehen das anders.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hat die Reform der Altersvorsorge 2020 des Bundesrats angenommen. Damit soll die AHV bis 2030 gesichert werden. Als Kompensation für die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0% hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen innerhalb der beruflichen Vorsorge vorgesehen, wie die Streichung des Koordinationsabzuges, die Anpassung der Altersgutschriften und Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds für die Übergangsgeneration. Die Kommission will das bisherige Rentenniveau ebenfalls über einen Ausgleich in der zweiten Säule erhalten, beantragt jedoch, dass ein Teil der Ausgleichsmassnahmen über die AHV erfolgt.

«Leistungseinbussen werden überkompensiert»

Der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse lehnen dies jedoch ab. So nehme die Kommission mit ihrer Vorlage massive Mehrkosten für einen Ausbau von Leistungen in Kauf. Die Kommission akzeptiere dabei nicht nur eine Finanzierung über zusätzliche Lohnprozente. Mit einer aufgebesserten AHV für Neurentner, welche die Leistungseinbussen in der zweiten Säule sogar überkompensiere, schrecke sie darüber hinaus nicht vor einer unbotmässigen Vermischung der ersten und zweiten Säule zurück.

«Zusätzliche Lohnbeiträge belasten die Wirtschaft»

Ein Dorn im Auge sind den Arbeitgebern insbesondere sämtliche Massnahmen, die der Wirtschaft unmittelbar neue Kosten aufbürden würden. So werde die Tatsache ignoriert, dass die hohe Verlässlichkeit der Schweizer Sozialwerke zu einem Grossteil dem anhaltenden (Wirtschafts-) Wachstum der letzten Jahrzehnte zu verdanken sei. Dass zusätzliche Lohnbeiträge von 0.3% herangezogen werden sollten, um eine Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken zu finanzieren, schwäche nicht nur das Hochlohnland Schweiz dauerhaft. In einer wegen des Frankenschocks ohnehin angespannten Wirtschaftslage sende eine solche Massnahme auch die falschen Signale an die Unternehmerschaft, die um den Erhalt von sicheren Arbeitsplätzen kämpfe, wie die beiden Spitzenverbände argumentieren.

«Aktive Erwerbsbevölkerung wird benachteiligt»

Auch lehnen eine Erhöhung der Lohnprozente ab: «Eine Finanzierung der Demografie über eine Erhöhung der Lohnprozente können die Angestellten Schweiz nicht gutheissen, da diese Massnahme die Arbeit verteuert und die Löhne belastet.» Sie benachteilige die aktive Erwerbsbevölkerung einseitig, so das Argument. Stattdessen bevorzugen die Angestellten Schweiz eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer, die alle Bevölkerungsschichten belaste, «ganz im Sinne eines Generationenvertrags».

«Es braucht auch den Zuschuss über den Sicherheitsfonds BVG»

Travail.Suisse dagegen «anerkennt den Willen der Sozialkommission des Ständerates, die Reform der Altersvorsorge politisch mehrheitsfähig zu machen.» Sie zeigt sich erfreut über die angekündigte Rentenerhöhung um 70 Franken in der AHV. Es sei richtig, dass so zumindest ein Teil der Kompensationsmassnahmen über die erste Säule laufe. Das Geld sei so effizient investiert und komme allen zugute. Nichtsdestotrotz brauche es auch den Zuschuss über den Sicherheitsfonds BVG. Denn mit 70 Franken aus der AHV alleine könnten die Rentenverluste nicht kompensiert werden.

«Lohngleichheit muss sichergestellt werden»

Die Kommission hat der Erhöhung des Referenzalters für Frauen auf 65 Jahre ausserdem zugestimmt. Damit eine Erhöhung des Frauenrentenalters für Travail.Suisse hinnehmbar ist, «braucht es die Sicherstellung der Lohngleichheit mit gesetzlichen Massnahmen, eine bessere Absicherung für Teilzeitarbeitende und die Bereitstellung eines substanziellen sozialen Ausgleichs bei Rentenvorbezug vor 65 für tiefe und mittlere Einkommen», ist die Gewerkschaft überzeugt.

Auf Arbeitgeberseite müsse zudem besser sichergestellt werden, dass überhaupt bis 65 Jahre gearbeitet werden könne. Die Sozialkommission habe es leider verpasst, mit der Abschaffung des Koordinationsabzugs und mit gezielten Abfederungen beim flexiblen Rentenalter wichtige Weichen zu stellen.

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