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Die FINMA anerkennt die neuen Branchenrichtlinien zu strukturierten Produkten

Mittwoch, 10.09.2014

Die FINMA anerkennt die revidierten Richtlinien zu den strukturierten Produkten der Schweizerischen Bankiervereinigung und des Schweizerischen Verbands für Strukturierte Produkte als Mindeststandard. Sie treten per 1. März 2015 in Kraft.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Branchen-Richtlinien im Bereich strukturierte Produkte als Mindeststandard, wie sie heute mitgeteilt hat. Die ursprünglich von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) erlassenen Richtlinien zu den strukturierten Produkten wurden zusammen mit dem Schweizerischen Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) revidiert. Sie treten per 1. März 2015 in Kraft und beinhalten Übergangsbestimmungen.

Revision anderer Gesetze machte Erneuerung nötig

Die „Richtlinien über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Produkten“ datieren vom Juli 2007. Aufgrund der Entwicklungen im Bereich der strukturierten Produkte und den mit der Revision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und der Kollektivanlagenverordnung (KKV) per 1. März 2013 geänderten gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich, entschied die Bankiervereinigung zusammen mit dem Verband für Strukturierte Produkte diese zu revidieren und als gemeinsame Richtlinien auszugestalten.

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