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Das Potenzial der dritten Säule wird unterschätzt

Freitag, 20.05.2016

Die Altersvorsorge in der Schweiz steht vor einer grundlegenden Reform. Die 3. Säule wird dabei ausser Acht gelassen, sagen Experten. Sie wollen die private Vorsorge nun stärken. Immerhin wurden bereits 92 Milliarden Franken damit angespart.

In der Schweiz wird die Altersvorsorge vorwiegend durch die erste und die zweite Säule abgedeckt. Die AHV weist rund 44 Milliarden Franken Kapital aus, während das Kapital der Pensionskassen etwa 770 Milliarden Franken beträgt. Mit der dritten Säule, also der privaten, teils steuerlich befreiten Vorsorge, wurden bisher rund 92 Milliarden Franken angespart. Damit werde das Potenzial der privaten Vorsorge als Altersvorsorge unterschätzt, wie der Verein Vorsorge Schweiz (VVS) anhand einer Studie erläutert.

Die private Vorsorge soll gestärkt werden

Die dritte Säule sei in der politischen Diskussion um die Altersvorsorge in der Schweiz bisher kaum berücksichtigt worden, so der VVS weiter. Der Verein will die dritte Säule deshalb nun stärken und die Vorzüge der privaten Vorsorge besser bekannt machen.

«Auf steuerlich begünstigte Vorsorgekonten der Säule 3a sollte mehr Geld einbezahlt werden», sagt Werner Hertzog, Vorstandsmitglied des VVS. Tatsächlich hätten Arbeitnehmende das meiste Geld in der Pensionskasse. Dort könnten sie jedoch nicht über das Anlageverhalten der Pensionskassen mitbestimmen. In der dritten Säule hingegen könnten sie selber bestimmen, wie das Geld angelegt werden solle.

Maximalbeträge sollen erhöht werden

Der steuerlich begünstigte Freibetrag für Einzahlungen auf ein Säule 3a-Konto liegt heute bei 6 768 Franken für Angestellte und bei 33 840 für Selbständigerwerbende. Diese Beträge sollten erhöht werden, womit die steuerlichen Anreize verbessert und die dritte Säule gestärkt würde, schlägt Hertzog vor.

Der Verein fordert zudem, dass die bisherige Verordnung über die dritte Säule durch ein Gesetz ersetzt werde. Damit könnten kantonale Unterschiede bei der Besteuerung und dem Vorbezug von Freizügigkeits- und Säule-3a-Geldern verringert oder beseitigt werden, erklärt VVS-Präsident Nils Aggett.

Vorbezug von Pensionskassengeldern scheint gering

Der Vorbezug für Wohneigentum, das definitive Verlassen der Schweiz oder die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit machten 2015 weniger als 2% aller angelegten Gelder in Freizügigkeits- und 3a-Konten aus, wie aus der Studie weiter hervorgeht. Der Bundesrat kündigte Ende 2015 an, den Vorbezug aus Pensionskassengeldern, also aus der zweiten Säule, einschränken zu wollen; damit sollte verhindert werden, dass Rentner im Alter mangels genügend Kapital mit Hilfe von Ergänzungsleistungen unterstützt werden müssten. 

Über den VVS

Dem Verein Vorsorge Schweiz (VVS), der Ende 2014 gegründet wurde, gehören 36 Freizügigkeits- und Säule-3a-Stiftungen an. Dahinter stehen je zur Hälfte Banken und Versicherungen. Ziel des Vereins ist es, gegenüber Behörden, Politik und Medien die Interessen dieser Stiftungen zu vertreten. Aktuell geht es dabei vor allem darum, sich in die laufende Debatte um die Reform der Altersvorsorge in der Schweiz einzubringen.

Gemäss VVS haben 29 Mitglieder des Vereins, die mit rund 70 Milliarden Franken rund die Hälfte des Freizügigkeits- und 3a-Kapitals ausmachen, an der Umfrage teilgenommen.

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