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Christine Lagarde bleibt Chefin des Internationalen Währungsfonds

Samstag, 20.02.2016

Der Internationale Währungsfonds hat die zweite Amtszeit seiner geschäftsführenden Direktorin Christine Lagarde bestätigt. Die Französin führt den IWF seit Juli 2011. Der Fonds stützt Staaten, die in finanzielle Schieflage geraten sind.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat am Freitag die Wiederwahl von Christine Lagarde bekanntgegeben. Sie steht der Organisation, der 188 Mitgliedsstaaten angehören, als geschäftsführende Direktorin seit 2011 vor. Lagarde hatte ihre Bereitschaft für eine zweite Amtszeit im Januar 2016 erklärt, nachdem der Währungsfonds das Rennen um diese Position offiziell eröffnet hatte. Die ehemalige französische Finanzministerin war einzige Kandidatin. Lagardes zweite Amtszeit beginnt im Juli. 

Vormachtstellung Europas und der USA im IWF ist strittig

Den ungeschriebenen Regeln zufolge stellen die Europäer den Chef des IWF und die USA den Chef der Weltbank. Dieses System geriet allerdings zunehmend in die Kritik der Schwellenländer. Bei Lagardes erster Kandidatur vor fünf Jahren hatte sich auch der Zentralbankchef von Mexiko, Agustín Carstens, um den Posten beworben. Lagarde hatte in den vergangenen Wochen die Unterstützung der USA sowie einer Reihe von Regierungen aus Europa und Lateinamerika erhalten.

IWF lockert die Kreditregeln

Ende Januar gab der IWF bekannt, dass er seine Regeln für die Vergabe von Rettungskrediten an hoch verschuldete Länder lockert. So will der IWF nicht mehr wie bisher eine Restrukturierung der Schulden als Voraussetzung für die Gewährung von Hilfsgeldern erzwingen. Stattdessen können die Laufzeiten für kurzfristige Schulden künftig verlängert werden, wenn das Land während des Programms zusätzliche Gelder, seien es öffentliche oder private, von anderen Gläubigern erhält.

Neue Regeln könnten Auswirkungen auf laufende Verhandlungen haben

Diese Massnahme soll helfen, Staatschuldenkrisen zu vermeiden und zusätzliche Mittel freizusetzen, wenn die normalen Kreditniveaus für die Rettung eines Mitgliedlandes nicht ausreichen. Die neuen Regeln könnten auch Auswirkungen auf die laufenden Verhandlungen mit internationalen Gläubigern über weitere Hilfskredite mit dem vom Bankrott bedrohten Griechenland haben. Im Sommer 2015 war nach schwierigen Verhandlungen ein drittes Kreditpaket von 86 Milliarden Euro im Zeitraum von drei Jahren geschnürt worden. Griechenland konnte bisher aber nur auf neue Hilfskredite hoffen, wenn das Parlament weitere Massnahmen wie Steuererhöhungen und Rentenkürzungen beschlossen hat.

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