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Bundesrat Alain Berset treibt die Reform der Schweizer Vorsorgewerke voran

Dienstag, 18.06.2013

Im Bestreben um eine nachhaltig finanzierte Altersvorsorge will Bundesrat Alain Berset den Mindestumwandlungssatz offenbar auf 6% senken sowie das Rentenalter erhöhen und flexibilisieren. Dies gemäss einem Reformpapier, das Medien vorliegt.

Innenminister Alain Berset kündigte bereits im vergangenen Jahr an, eine Gesamtschau von AHV und der beruflichen Altersvorsorge vornehmen und Vorschläge für eine Rentenreform vorlegen zu wollen. Damit will er die langfristige Finanzierung der beiden Vorsorgewerke sichern. Er hat dies nun wohl in Form eines Reformpapieres getan, das laut «SonntagsBlick» die Aufschrift «Lignes directrices de la réforme de la prévoyance vieillesse 2020» (Richtschnur für die Reform der Altersvorsorge 2020) trägt. Auch der «Tages-Anzeiger» berichtet, dass ihm dieses Papier vorliege. Alain Berset habe es in die sogenannte Ämterkonsultation seiner Bundesratskollegen geschickt. Es werde noch vor den Sommerferien diskutiert und der Bundesrat wolle über das Berset-Projekt entscheiden.

Umwandlungssatz soll von 6,8% auf 6,0% gesenkt werden

Gemäss diesem Reformpapier wolle Bundesrat Berset den Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge von heute 6,8% auf 6% senken, so die beiden Medien. Arbeitnehmende sollten ausserdem schon mit 18 Jahren beginnen, Kapital anzusparen. Sie tun dies heute erst mit dem vollendeten 24. Altersjahr.

Pensionsalter soll erhöht werden

Alain Berset schlage zudem vor, dass Frauen ihre AHV- und BVG-Renten künftig erst mit 65 Jahren statt wie bisher mit 64 Jahren erhalten sollten, wie der SonntagsBlick schreibt. Das Rentenalter solle aber nicht sofort erhöht werden, sondern gemäss einer Übergangsfrist. So sollten Frauen ab Inkrafttreten der Reform pro Jahr zwei Monate länger arbeiten. Nach sechs Jahren Übergangszeit würde dann das gleiche Rentenalter für beide Geschlechter erreicht werden, welches bei 65 Jahren liege.

Rentenalter soll flexibilisiert werden

Das Rentenalter solle aber nicht generell einfach erhöht, sondern auch flexibilisiert werden, wie der SonntagsBlick weiter ausführt. So solle man sich künftig zwischen 62 und 70 Jahren pensionieren lassen können, wobei das Referenzalter bei 65 Jahren liege. Danach würden keine AHV-Beiträge mehr fällig. Dafür wolle Berset das Minimal-Rentenalter von heute 58 auf 62 Jahre anheben. Ausnahmen bei bestimmten Branchen, etwa in der Baubranche, sollten aber möglich sein.

Mehrwertsteuer soll erhöht werden

Bis anhin wurden 19,55% der AHV-Rechnung aus der Bundeskasse finanziert. Vergangenes Jahr steuerte der Bund rund 7,6 Milliarden Franken zur AHV bei. Dieser Betrag dürfte aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in der Schweiz bis 2030 auf 11,7 Milliarden Franken ansteigen, wie ein mittleres Szenario des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) ergibt. Dieser Ausgabenanstieg ist dem Bund jedoch zu viel. Alain Berset prüfe deshalb einen anderen Finanzierungsmechanismus, wie es kürzlich hiess.

Gemäss SonntagsBlick will Alain Berset den fixen Sockel auf 10% beschränken. Der Rest solle aus der Mehrwertsteuer fliessen, welche der Sozialminister ab 2019 um ein Prozent anheben wolle, um sie 2027 um ein weiteres Prozent zu erhöhen. Bis ins Jahr 2030 sollten diese Massnahmen zusätzliche 7 Milliarden Franken in die AHV-Kassen spülen.

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