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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Währungspolitik

Unter Währungspolitik werden alle wirtschaftspolitischen Massnahmen verstanden, welche die Währung und insbesondere den Wechselkurs eines Staates beeinflussen. Während stabile Wechselkurse tendenziell inflationssenkend wirken, können Auf- oder Abwertungen einer Währung für die Volkswirtschaft eines Staates nützlich sein. Wertet eine Währung ab, so macht dies inländische Produkte im Ausland billiger. Dadurch steigt die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft.

Warrant

Ein Warrant ist die englische Bezeichnung für Option.

Wechselkurs und Paritäten

Der Wechselkurs ist der Preis einer Währung der in einer anderen Währung ausgedrückt wird. Der Markt, auf dem sich dieser Preis bildet, ist der Devisenmarkt. Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Wechselkurs deshalb bedeutsam, weil er die Wettbewerbsfähigkeit eines Währungsraumes beeinflusst. Unter der Wechselkursparität versteht man ein festes Umtauschverhältnis zwischen zwei Währungen.

Wertschriften

Wertschriften (z.B. Aktien und Obligationen) werden vom Liquidator als Kundeneigentum direkt abgesondert, fallen nicht in die Liquidationsmasse und sind dadurch unmittelbar gesichert. Eine analoge Regelung gilt für Titel von Anlagefonds. Diese Anlagen bedürfen des Schutzes der Einlagensicherung deshalb nicht.

Wertschwankungsreserve

Sie dient dazu, ungünstige Entwicklungen auf den Finanz- und Kapitalmärkten für den Investor abzufedern, um die Verpflichtungen auf der Leistungsseite auch in schwierigen Anlagejahren erfüllen zu können. Der Begriff kommt in Zusammenhang mit der 2. Säule beim Ausweis der Wertschwankungsreserve in der Bilanz einer Vorsorgeeinrichtung vor sowie bei der Festlegung der benötigten Wertschwankungsreserve einer Vermögesnallokation.

Wohlfahrtsfonds

(Patronale) Wohlfahrtsfonds und -Stiftungen sind die Vorgänger der Pensionskassen nach BVG. Seit Einführung des BVG-Obligatoriums 1985 suchen die Wohlfahrtsfonds insbesondere in rechtlicher Hinsicht ihren klar definierten Rahmen.

Wohneigentumsförderung

Zur Finanzierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung, wovon Ferienwohnungen ausgenommen sind, können Vorsorgevermögen vorbezogen oder verpfändet werden. Ein entsprechender Vorbezug kann die Altersleistungen dann aber schmälern.

Write-off-Bonds

Anleihen mit Forderungsverzicht oder Write-off-Bonds sind ebenfalls in den Artikeln 11-13 des Bankengesetzes näher definiert und bilden eine weitere Massnahme im Rahmen von „Too big to fail“. Diese Anleihen werden bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses – anders als die CoCos – nicht in Eigenkapital umgewandelt, sondern abgeschrieben.

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