Quellensteuer
Ausländischen Staatsangehörigen wird die Steuer direkt an der Quelle, also vom Lohn abgezogen. Das gilt auch bei Austrittsleistungen, die an einen Versicherungsnehmer in bar ausbezahlt werden. Die Vorsorgeeinrichtung zieht die darauf geschuldete Steuer direkt von der Austrittsleistung ab. Die Quellensteuer wird auch dann abgezogen, wenn ein Leistungsbezüger seinen Wohnsitz im Ausland hat.