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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Einkauf

Vorsorgepläne bilden unter anderem Altersleistungen ab, deren Finanzierung über verzinste Altersgutschriften erfolgt. Fallen Altersgutschriften oder die Verzinsung ganz oder teilweise aus, bilden sich Leistungslücken. Um diese zu decken, können aktive Versicherte eine gewisse Einkaufssumme bezahlen. Dies auch dann, wenn sie sich in bessere Pensionskassenleistungen einkaufen und gewisse steuerliche Vorteile nutzen wollen. Der maximal mögliche Einkauf wird durch das Reglement der jeweiligen Pensionskasse bestimmt. Zusätzlich umschreibt das BVG eine absolute Einkaufshöchstgrenze.

Einkaufstabelle

Die Einkaufstabelle enthält den Einkaufstarif bzw. das maximal mögliche Spar- oder Deckungskapital. Der Einkaufstarif ist stets nach dem Alter und oft auch nach dem Geschlecht der versicherten Person abgestuft.

Einlagensicherung

Im schweizerischen Konkursrecht sind Einlagen bei Banken und Effektenhändlern seit dem 22. Dezember 2008 bis zum Betrag von neu CHF 100'000 (bisher: CHF 30'000) pro Person in der 2. Klasse privilegiert. Sie werden vor dem Grossteil der anderen, ungesicherten Forderungen beglichen. Damit ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet, dass diese Beträge den Kunden auch ausbezahlt werden. Die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler gewährleistet zusätzlich, dass diese Kundenguthaben bis CHF 100'000 rasch, d.h. spätestens 90 Tage nach Schliessung der Bank oder des Effektenhändlers, ausbezahlt werden.

Eintrittsgeneration

Diese Generation hat bei Inkrafttreten des BVG am 1. Januar 1985 das 25. Altersjahr überschritten, hat das Rentenalter aber noch nicht erreicht.

Ersatzquote

Als Ersatzquote wird das Verhältnis zwischen den jährlichen Rentenleistungen einer versicherten Person aus der 1. und 2. Säule und ihrem jährlichen Einkommen bezeichnet. Dies steht in Zusammenhang mit einem Vorsorgefall wie Alter, Tod oder Invalidität. Das bedeutet, dass das tatsächliche Renteneinkommen mit dem letzten Lohn verglichen wird. Bei einer Ersatzquote von etwa 85-90 Prozent ist das Einkommen vor und nach der Pensionierung gleich hoch. Aufgrund der Lohnabzüge für die Beiträge an die 1. und 2. Säule beträgt der ausbezahlte Lohn in der Regel 85-90 Prozent des nominellen Lohns.

Erwartete Rendite

Gemäss Anlagestrategie oder aktueller Vermögenszusammensetzung erwartete Rendite, die auf den Renditeannahmen für jede Anlagekategorie basiert.

Erwarteter Schaden

In der beruflichen Vorsorge wird damit die aufgrund der technischen Grundlagen einer Vorsorgeeinrichtung erwartete finanzielle Belastung aus Todes- und Invaliditätsfällen bezeichnet. Mittels Risikoanalysen können die erwarteten Schäden eines Versicherten oder einer Vorsorgeeinrichtung berechnet werden.

Experte für berufliche Vorsorge

Aktuar, welcher für Vorsorgeeinrichtungen die Übereinstimmung der Finanzierung mit deren Verpflichtungen überprüft und der Vorsorgeeinrichtungen u.a. Empfehlungen zur Festsetzung der technischen Parameter unterbreitet.

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