Sie befinden sich hier: Startseite » Grundlagen der CH-Vorsorge » Glossar

Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z


Deckungsgrad

Der Deckungsgrad ist ein Prozentsatz und zeigt das Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen einer Pensionskasse und dem für die Finanzierung der Leistungen nötigen Deckungskapital auf. Dabei stehen 100 Prozent für die vollständige Deckung der Verpflichtungen einer Pensionskasse. Bei einer Überdeckung sind die Verpflichtungen zu mehr als 100 Prozent gedeckt, während sie bei einer Unterdeckung nicht vollumfänglich durch die Aktiven abgedeckt werden können.

Deckungskapital

Im Kapitaldeckungsverfahren werden die Vorsorgeleistungen planmässig vorfinanziert. Das Deckungskapital entspricht einem Erwartungswert des Kapitals, das eine Vorsorgeeinrichtung benötigt, um die reglementarischen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten gegenwärtig und künftig finanziell abdecken zu können.

Depotstelle (Global Custodian)

Die Depotstelle ist eine Bank, bei der Wertschriften aufbewahrt werden. Als Global Custodian wird ein Custodian bezeichnet, der die Wertschriften weltweit an verschiedenen Märkten und Standorten verwahrt und administriert. Dazu gehören etwa auch die Überwachung und das Inkasso von Coupon- und Zinszahlungen für im Portfolio gehaltene Wertpapiere sowie die Überwachung und Bearbeitung von titelspezifischen Ereignissen für alle im Portfolio gehaltenen Vermögenswerte.

Destinatär

Begriff für den Versicherungsnehmer einer Vorsorgeeinrichtung. Dabei spielt es keine Rolle, ob er aktiv versichert ist, also noch erwerbstätig ist, oder schon Rentner.

Dividende

Das ist die Auszahlung des ganzen oder von Teilen des Gewinns an die Aktionäre, welchen ein Unternehmen bzw. eine Aktiengesellschaft während eines Geschäftsjahres erwirtschaftet hat. Das Management schlägt der Generalversammlung des Unternehmens in der Regel die Höhe der Dividende vor. Grundsätzlich beschliesst aber die Generalversammlung darüber, ob und in welcher Höhe eine Dividende ausbezahlt werden soll. Eine gesetzliche Pflicht zur Auszahlung des Gewinns besteht nicht. Er kann vom Unternehmen auch einbehalten und reinvestiert werden. Schweizer Unternehmen zahlen in der Regel einmal jährlich eine Dividende aus.

Drei Säulen Prinzip

In der Schweiz beruht die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod auf drei Säulen. Die erste Säule ist die staatliche Grundversicherung, bzw. die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Siehe dazu auch „Grundlagen der CH-Vorsorge“. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG). Die dritte Säule, auch Selbstvorsorge genannt, ist das private Sparen. Die dritte Säule ergänzt die Vorsorge der ersten und zweiten Säule bis zur persönlichen Wunschvorsorge.

Duration

Sie gibt die durchschnittliche Rücklaufzeit einer Obligation in Kalenderjahren an. Darin eingeschlossen sind sämtliche noch ausstehende Zinszahlungen sowie die Kapitalrückzahlung.

Anzeige
 
Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.