Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt
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Freizügigkeitsstiftungen dienen der Erhaltung des Vorsorgeschutzes. Wenn eine versicherte Person eine Vorsorgeeinrichtung verlässt (sog. Freizügigkeitsfall) und nicht in eine neue Vorsorgeeinrichtung eintritt, muss die Austrittsleistung gemäss Freizügigkeitsgesetz (FZG) auf eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen werden. Dies kann mittels einer Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungseinrichtung oder durch ein Freizügigkeitskonto bei einer Freizügigkeitsstiftung geschehen. Freizügigkeitsstiftungen werden von der Aufsicht der Beruflichen Vorsorge (ABV) beaufsichtigt. Die ABV ist eine Organisationseinheit des Bundesamts für Sozialversicherungen. Versicherungseinrichtungen stehen unter der Aufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen.
Freizügigkeitsleistung Freizügigkeitsverordnung
Das 3-Säulen- Konzept
1. Säule: Staatliche Vorsorge
2. Säule: Berufliche Vorsorge
3. Säule: Private Vorsorge