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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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AHV 21 (Stabilisierung der AHV)

Die Finanzierung der AHV verschlechtert sich zusehends. Die Reformvorlage AHV 21 hat zum Ziel, das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis 2030 zu sichern und das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich seit mehr als zehn Jahren. Seit 2014 reichen die Lohnbeiträge und die Beiträge der öffentlichen Hand nicht mehr aus, um die laufenden Renten der AHV zu finanzieren. 2019 betrug das Umlagedefizit – die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben – 1,17 Milliarden Franken. Diese Situation verschärft sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge weiter. Durch die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) fliessen ab 2020 jährlich 2 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV, womit das Ungleichgewicht verringert, jedoch nicht ausgeglichen werden kann. Es wird weiterhin eine wichtige Finanzierungslücke. Mit AHV 21 schlägt der Bundesrat einerseits Massnahmen auf der Ausgabenseite vor, beispielsweise die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre für Frauen, andererseits aber auch Mehreinnahmen. Geplant ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Reform befindet sich zurzeit im Parlament.

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