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Vorsorgegelder in Milliardenhöhe sind kontaktlos

Sonntag, 05.01.2014

In der Schweiz Versicherte sollen Vorsorgegelder in Höhe von rund 6,3 Milliarden Franken «vergessen» haben. Kann die Zentralstelle 2. Säule sie nicht ausfindig machen, fallen die Gelder an sie zurück.

Wer nicht weiss, ob ihm allenfalls Guthaben aus der beruflichen Vorsorge zustehen, die ihm nicht bekannt sind, kann bei der Zentralstelle 2. Säule, dem Sicherheitsfonds BVG, eine schriftliche Anfrage einreichen. Die persönlichen Daten werden dann mit Meldungen der Vorsorgeeinrichtungen verglichen. Stimmen die Daten überein, werden sowohl die versicherte Person als auch betroffene Pensionskassen darüber informiert.

Konten mit Milliarden von Franken sind kontaktlos

Eine solche Anfrage kann sich lohnen, sagt Daniel Dürr, Geschäftsstellenleiter des Sicherheitsfonds BVG und Partner bei der ATAG Wirtschaftsorganisationen AG gegenüber dem «Tages-Anzeiger» in einem Interview. Tatsächlich sollen Pensionskassengelder in Höhe von insgesamt rund 6,3 Milliarden Franken «vergessenen» worden sein. Denn erreicht eine versicherte Person das Pensionsalter, werden aus den sogenannt kontaktlosen «vergessene» Konten.

Die Zentralstelle 2. Säule beginne dann, die Versicherten aktiv zu suchen, wie Daniel Dürr erklärt. Dazu überprüfe man, ob die gesuchte Person in der Schweiz eine Rente beziehe. Oftmals finde man die Versicherten über die zuständigen Ausgleichskassen. Manchmal müsse man aber auch im Ausland suchen.

Dabei seien es gerade Saisoniers und Ausländer, die in der Schweiz vergessene Gelder hätten, wie der Tages-Anzeiger wissen will. Um diese zu finden, tausche man regelmässig Daten über «vergessene» Gelder mit den zuständigen Sozialversicherungsbehörden der umliegenden Länder aus, fügt Daniel Dürr an.

Häufiger Stellenwechsel kann zu kontaktlosen Vorsorgegeldern führen

Wie können Versicherte ihre Vorsorgegelder «vergessen»? Daniel Dürr erklärt dies damit, dass die Pensionskassen etwa bei einem Stellenwechsel verpflichtet seien, das Geld an die nächste Kasse weiterzuleiten. Mache jemand nun eine längere Babypause oder gehe auf Reisen, müsse das Geld auf einem Wartekonto parkiert werden. Gerade in Branchen, in denen Mitarbeitende häufig die Stelle wechselten, wie etwa in der Gastronomie, steige das Risiko, dass die parkierten Gelder «kontaktlos» würden.

Warum zahlen die Vorsorgeeinrichtungen den Versicherten die Gelder nicht direkt aus? Weil eine Barauszahlung nur in Ausnahmesituationen gemacht werde, wie Daniel Dürr ausführt, etwa wenn sich die versicherte Person selbständig mache, auswandere oder ein Eigenheim erwerbe.

Angestellten, die schon mehrmals die Stelle gewechselt haben, empfiehlt er daher, ihre Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge zu kontrollieren. Obligatorisch versichert seien Personen mit einem Jahreslohn über 21'060 Franken. Die Zinsen der vergessenen Gelder würden den Konten übrigens vollumfänglich gutgeschrieben.

Auch Hinterbliebene können ein Gesuch stellen

Stirbt die versicherte Person, bevor sie die Vorsorgegelder beziehen konnte, können auch die Hinterbliebenen ein Gesuch stellen. Grundlage für einen möglichen Anspruch bilde allerdings das Pensionskassenreglement der kontoführenden Einrichtung, wie Daniel Dürr einräumt. Werde ein Anspruch anerkannt, fliesse das Geld in die Erbmasse ein.

Vergessene Gelder fliessen an die Zentralstelle 2. Säule zurück

Ab dem 100. Altersjahr einer versicherten Person verjähren die Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge. Diese könnten dann zur Finanzierung der Aufgaben der Zentralstelle 2. Säule verwendet werden, wie Daniel Dürr erläutert. Tatsächlich würden in den nächsten Jahren Gelder an die Zentralstelle 2. Säule zurückfliessen. Eine Häufung solcher Fälle erwartet er in etwa 10 bis 15 Jahren.

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