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Schweizer Stimmvolk wird nächstes Frühjahr über zwei Renten-Initiativen abstimmen

Donnerstag, 26.10.2023

Der Bundesrat hat entschieden, am 3. März 2024 zwei Vorlagen zur Abstimmung zu bringen. Dabei geht es um die Initiative für eine 13. AHV-Rente, welche der Gewerkschaftsbund begrüsst, sowie die Renteninitiative der Jungfreisinnigen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2023 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 3. März 2024 zur Abstimmung zu bringen: Die Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» (BBl 2023 781) und die Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» (BBl 2023 1520).

Inflation und höhere Kosten verringern die Renten

Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB kommt insbesondere die Initiative für eine 13. AHV-Rente genau zum richtigen Zeitpunkt. Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Krankenkassenprämien würden Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente verlieren. Die 13. AHV-Rente könne diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen. Der SGB will sich deshalb mit vollem Engagement für diese Rentenverbesserung einsetzten.

Wer rechnet, stärkt die AHV

Die AHV sei heute klar zu tief, moniert der SGB weiter. Die mittlere AHV-Rente betrage knapp 1’800 Franken pro Monat. Den Verfassungsauftrag, die Lebenshaltungskosten zu decken, erfülle die AHV-Rente immer weniger. Die Rentenlücke werde zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärften das Problem. Für 90% der Erwerbstätigen lohne sich eine Stärkung der AHV, denn nur in der AHV beteiligen sich alle Einkommensklassen – und profitierten alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. Für sie sei die AHV besonders wichtig, betont der SGB, denn nur hier werde ihre unbezahlte Arbeit in höhere Renten umgewandelt.

2. Säule bietet für die Lohnbeiträge keine garantierten Rentenleistungen

Eine Stärkung der AHV sei im aktuellen Umfeld umso wichtiger, als es in der 2. Säule weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge gebe. Das Parlament ignoriere diese Tatsachen komplett, kritisiert der SGB, und es wolle die Leistungsgarantien in der 2. Säule weiter senken – und die Lohnbeiträge massiv ausbauen. Dabei würden die Renten seit Jahren sinken. Das Einzige, was bei den Pensionskassen steige, seien die Kosten und die Gewinne für die Anbieter, behauptet der SGB. Ganz im Gegensatz zur AHV, hier seien die Verwaltungskosten auf einem tiefen Niveau stabil.

Rentenalter 67 bleibt umstritten

Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen wiederum sei ein Angriff auf die Normalverdienenden, so der SGB. Arbeitgeber und Banken betrieben eine unbegründete Panikmache gegen die AHV und seien für das Rentenalter 67. Der SGB will diese Initiative vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters ziele an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten könne, gehe schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollten bis 67 arbeiten.

 

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