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«Die Vorschläge der Sozialpartner und des Gewerbeverbands führen zu Mehrkosten»

Donnerstag, 18.07.2019

Anfang Juli haben die Gewerkschaften und die Arbeitgeber einerseits sowie der Gewerbeverband andererseits ihre Vorschläge für die nächste BVG-Revision präsentiert. Beide Vorschläge führen aber zu Mehrkosten, sagen Experten.

Die Gewerkschaften und der Schweizerische Arbeitgeberverband ("Sozialpartner") sowie der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) propagieren in ihren Vorschlägen zur beruflichen Vorsorge Reform eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0%. Die Sozialpartner schlagen zudem eine deutliche Verbesserung für Personen mit tieferen Löhnen vor, indem der Koordinationsabzug (also der nicht-versicherte Teil des Lohns) von derzeit 24'885 Franken auf 12'443 Franken halbiert wird. Für die Übergangsgeneration soll zudem ein Rentenzuschlag von anfänglich 200 Franken pro Monat eingeführt werden, der über einen Beitrag von 0.5% aller AHV-pflichtigen Einkommen finanziert würde.

Quelle: Keller Experten AG; Stand Juli 2019

Der Rentenzuschlag soll beim Vorschlag der Sozialpartner zuerst auf 150 Franken, dann auf 100 Franken gesenkt werden, und auch nach 15 Jahren weitergeführt werden, wobei die Leistungen vom Bundesrat bestimmt würden.

‘Keller Experten’ fragen nun, was das für die einzelne Pensionskasse und deren angeschlossene Arbeitgeber bedeuten würde. Tatsächlich würden beide Vorschläge zu Mehrkosten führen, wie die BVG-Experten anhand des Beispiels einer Musterkasse, die beabsichtigt, im Einzelfall die Altersgutschriften auf das neue BVG-Niveau anzuheben, zeigen.

Quelle: Keller Experten AG; Stand Juli 2019

So könne nur mit grösseren Anpassungen sichergestellt werden, dass die Spargutschriften das BVG-Minimum immer erreichen würden. Dazu müsse in den meisten Fällen neben der Anpassung der Sparsätze auch der Koordinationsabzug gesenkt werden. Wolle man zudem vermeiden, dass Versichertengruppen erhebliche Einschränkungen erlitten, könne dies zu erheblichen Mehrkosten führen. Im Beispiel der Musterkasse seien es bis zu drei Lohnprozente oder zusätzlich 25% der bisherigen Kosten.

Da insbesondere die Spargutschriften steigen würden, könnten die Kosten von den Versicherten mitgetragen werden. Die Versicherten würden somit aber weniger Nettolohn erhalten. Die Lohneinbussen würden aber damit umso mehr ansteigen, als bei der AHV die Lohnabzüge auch steigen würden. Für Arbeitgeber wie für Stiftungsräte lohne es sich daher, sich rechtzeitig mit den Reformen zu befassen.

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