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Der BVG-Beitragssatz von Arbeitslosen wird ab 2019 massiv gesenkt

Mittwoch, 14.11.2018

Der Beitragssatz für die berufliche Vorsorge von Arbeitslosen sinkt 2019 von 1.5% auf 0.25% des koordinierten Tageslohnes. Der Fonds der Arbeitslosenversicherung sowie die arbeitslosen Personen sollen damit entlastet werden.

Der Bundesrat hat der Änderung der Verordnung über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen heute zugestimmt. Der Beitragssatz von derzeit 1.5% wird somit auf 0.25% des koordinierten Tageslohnes gesenkt. Der Fonds der Arbeitslosenversicherung sowie die arbeitslosen Personen werden damit jährlich um rund 20 Millionen Franken entlastet, sagt der Bundesrat. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Fonds der Arbeitslosenversicherung wird entlastet

Der zur Hälfte von der arbeitslosen Person finanzierte BVG-Beitrag betrug bisher 1.5% des sogenannten koordinierten Tageslohnes. Aufgrund der kleineren Schadenssumme der vergangenen Jahre und des entsprechend soliden Deckungsgrades könne der Beitragssatz nun auf 0.25% reduziert werden, so der Bundesrat. Der Fonds der Arbeitslosenversicherung sowie die arbeitslosen Personen würden damit jährlich um rund 20 Millionen Franken entlastet.

Versicherte Arbeitslose sind über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Die Verordnung über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen regelt die Einzelheiten bezüglich der Beitragspflicht und den allfälligen Leistungen.

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