Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der 2. Säule werden 2023 angepasst
Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen 2. Säule werden auf den 1. Januar 2023 an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst. weiterlesen
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