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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Versicherungsvertragsgesetz, VVG

Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) vom 2. April 1908; es regelt das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungen und ihren Kunden. In einer ersten Teilrevision wurden per 1. Januar 2006 vordringliche Konsumentenschutzanliegen eingebracht. Mit einer geplanten Totalrevision sollten vor allem die Rechte der Versicherten gestärkt werden. Nach dem Nationalrat hat sich jedoch auch der Ständerat gegen eine umfassende Reform des VVG ausgesprochen. Die Vorschläge des Bundesrates gingen dem Parlament zu weit. Der Bundesrat wurde deshalb im März 2013 beauftragt, eine Teilrevision auszuarbeiten. Wie Kritiker meinen, könnte es jedoch passieren, dass andere, den ganzen Finanzmarkt betreffende Gesetze wie das neue Finanzdienstleistungsgesetz auf die Besonderheiten des Versicherungsmarktes keine Rücksicht mehr nehmen und Regelungen Gesetz werden, die weiter gehen, als das verworfene VVG gegangen wäre.

 

 
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