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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Unterdeckung

Von Unterdeckung spricht man, wenn das Vermögen einer Pensionskasse nicht ausreicht, um die heutigen und zukünfigen Verpflichtungen zu finanzieren. Ist eine Pensionskasse in Unterdeckung, muss ihr Stiftungsrat laut Gesetz angemessene Sanierungsmassnahmen beschliessen. Damit soll die Unterdeckung beseitigt werden. Die Pensionskasse muss die Versicherten über die beschlossenen Sanierungsmassnahmen informieren.

 

 
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