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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Umschuldung

Zu einer Umschuldung gehöhren Massnahmen mit dem Ziel, einen Schuldner - ein Unternehmen, ein Staat oder eine Privatperson - zu entlasten und seine Schuldentragfähigkeit herbeizuführen. Bestehende Schuldverhältnisse müssen dazu verändert werden, ohne dass es zu einer Verminderung des Schuldenbetrags kommen muss. Die Veränderung kann in der Verringerung der bestehenden Zins- und/oder Tilgungslasten bestehen, um den Schuldner von einer zu hohen Aufwands- (Zinslast) und/oder Liquiditätsbelastung (Tilgungslast) zu befreien, die zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führen kann. Umschuldungen dienen somit der Verringerung der Rückzahlungsbelastungen, um die unternehmerischen oder staatlichen Handlungsspielräume zu vergrössern.

 

 
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