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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Umhüllende oder gesplittete Vorsorge

Eine Vorsorge wird als umhüllend bezeichnet, wenn sie über den Bereich des BVG-Obligatoriums hinausgeht. Sie hat im Minimum die gesetzlichen Mindestleistungen zu erfüllen. Eine gesplittete Vorsorge ist dagegen auf zwei Rechtsträger verteilt. Dadurch entsteht eine Basisvorsorge, welche die BVG-Mindestleitungen erbringt und auch umhüllend ausgestaltet sein kann, sowie eine Zusatz- oder Kadervorsorge. Jene Vorsorge hat keine direkte Grundlage im BVG und wird auch ausserobligatorische Vorsorge genannt.

 

 
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