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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Paritätische Verwaltung

Im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge haben Arbeitnehmer das Recht, gleich viele Vertreter in das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung zu entsenden wie die Arbeitgeber. Diese Bestimmung gilt aber nur für die im Bereich der gesetzlichen Mindestleistungen tätigen, registrierten Vorsorgeeinrichtungen. Für Einrichtungen die ausschliesslich im überobligatorischen Bereich tätig sind, gelten die zivilrechtlichen Bestimmungen für Stiftungen.

 

 
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