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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Oberaufsicht berufliche Vorsorge

Gemäss den Verordnungsbestimmungen zur Umsetzung der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge wurde das Aufsichtssystem neu geordnet und die Oberaufsicht ausserhalb des Bundesamts für Sozialversicherungen bei einer ausserparlamentarischen Kommission angesiedelt. Ihre Aufgabe besteht darin, für eine einheitliche Aufsichtspraxis der kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsbehörden zu sorgen. Die Kommission ist seit dem 1. Januar 2012 aktiv. Die Kosten dafür betragen seit dem Geschäftsjahr 2014 noch 50 Rappen pro Jahr und versicherte Person.

Basis für die Einsetzung der Kommission ist die vom Parlament im Frühling 2010 verabschiedete Strukturreform.

 
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